Darf man Schenkungen pfänden?
Folgender Fall: Person A hat Person B etwas im Wert von 600€ geschenkt.
Darf das dann gepfändet werden? Weil das Geld ist ja von Person A und was wenn Person A sagt, dass es nur eine Leihgabe ist? Darf es dann gepfändet werden?
6 Antworten
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Das jeweilige Vollstreckungsorgan pfändet das, was es im Besitz des Schuldners vorfindet. Der Einwand, es ist nur geliehen ist unerheblich. Ist es tatsächlich geliehen, muss der Schuldner dies dem Eigentümer mitteilen. Der Eigentümer muss dann einen Antrag beim Gläubiger auf Freigabe stellen. Wenn der Gläubiger die Freigabe nicht erteilt, weil ihm das Eigentum des Leihgebers nicht schlüssig nachgewiesen ist muss der Leihgeber auf Pfandfreigabe klagen.
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Gläubiger dürfen grundsätzlich alles pfänden (lassen), was der Schuldner nicht für seinen täglichen Lebensunterhalt benötigt.
was wenn Person A sagt, dass es nur eine Leihgabe ist? Darf es dann gepfändet werden?
Eine Leihgabe ist keine Schenkung. Auch eine Leihgabe kann gepfändet werden.
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Eine Schenkung ist keine Leihgabe - juristisch gesehen 2 verschiedene Paar Stiefel.
Als Beschenkter ist die Sache in Dein Eigentum übergegangen und kann daher sehr wohl gepfändet werden.
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Selbstverständlich kann und darf es gepfändet werden.
Du zahlst ja auch nicht freiwillig deine Schulden zurück.
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Schenkung ja, Leihgabe nein.