Darf man Schenkungen pfänden?

6 Antworten

Das jeweilige Vollstreckungsorgan pfändet das, was es im Besitz des Schuldners vorfindet. Der Einwand, es ist nur geliehen ist unerheblich. Ist es tatsächlich geliehen, muss der Schuldner dies dem Eigentümer mitteilen. Der Eigentümer muss dann einen Antrag beim Gläubiger auf Freigabe stellen. Wenn der Gläubiger die Freigabe nicht erteilt, weil ihm das Eigentum des Leihgebers nicht schlüssig nachgewiesen ist muss der Leihgeber auf Pfandfreigabe klagen.

Gläubiger dürfen grundsätzlich alles pfänden (lassen), was der Schuldner nicht für seinen täglichen Lebensunterhalt benötigt.

was wenn Person A sagt, dass es nur eine Leihgabe ist? Darf es dann gepfändet werden?

Eine Leihgabe ist keine Schenkung. Auch eine Leihgabe kann gepfändet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eine Schenkung ist keine Leihgabe - juristisch gesehen 2 verschiedene Paar Stiefel.

Als Beschenkter ist die Sache in Dein Eigentum übergegangen und kann daher sehr wohl gepfändet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Selbstverständlich kann und darf es gepfändet werden.

Du zahlst ja auch nicht freiwillig deine Schulden zurück.

Schenkung ja, Leihgabe nein.