Darf man ohne Nutzungsänderung renovieren bzw. Gasthaus in Wohnung um bauen?
Hallo Leute darf man ohne Nutzungsänderung Gasthaus in Wohnung umbauen bzw. renovieren? Also darf ich vorher schon umbauen und renovieren bis nutzungsänderung kommt? Oder muss ich erst auf Nutzungsänerung warten ? Vielen Dank
4 Antworten
Wer Gewerbe in Wohnraum umwandeln will, muss ein Baugenehmigungsverfahren in die Wege leiten. Wer einfach umbaut und vermietet, vermietet ansonsten einen Schwarzbau. Es müssen dabei grundsätzlich auch aktuelle Bauvorschriften eingehalten werden, etwa hinsichtlich des Brandschutzes.
Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
Danach liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weiter gehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen 15.8.1995 - 11 A ...
Viel Erfolg!Ich will es ja nicht vermieten, sondern will schon vorher mit der Umbau anfangen und renovieren da es viel zu lange dauert bis die Genehmigung da ist . Natürlich werden keine tragende Wände oder Nebengebäude angebaut, es werden nur Strom verlegt und alte Holz abgerissen und 2 Zimmer geteilt , Laminaten verlegt usw.
Renovieren ja, aber wo ist die Grenze zur Nutzungsänderung? Auch eine Gaststätte darf man ohne Genehmigung renovieren. Aber wenn du eingriffe in das Tragwerk machst wird es wohl problematisch werden. Aber wo kein Kläger, auch kein Richter.
nein
Nutzungsänderung muss man machen
Ja klar, Antrag wurde schon gestellt nur ist die Frage darf ich bis die Genehmigung da ist schon anfangen zu renovieren ?
Frag einfach bei der Behörde, bei der du die Nutzungsänderung beantragt hast.
Bauvorschriften etc. sind vorhanden von Architekten…