Darf man ohne Nutzungsänderung renovieren bzw. Gasthaus in Wohnung um bauen?

4 Antworten

Wer Gewerbe in Wohnraum umwandeln will, muss ein Baugenehmigungsverfahren in die Wege leiten. Wer einfach umbaut und vermietet, vermietet ansonsten einen Schwarzbau. Es müssen dabei grundsätzlich auch aktuelle Bauvorschriften eingehalten werden, etwa hinsichtlich des Brandschutzes.

https://ratgeber.immowelt.de/a/gewerbe-in-wohnraum-umwandeln-so-klappts-mit-der-nutzungsaenderung.html

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

Danach liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weiter gehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen 15.8.1995 - 11 A ...

https://www.anwalt24.de/lexikon/nutzungsaenderung

Viel Erfolg!

HayriH 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 22:52

Ich will es ja nicht vermieten, sondern will schon vorher mit der Umbau anfangen und renovieren da es viel zu lange dauert bis die Genehmigung da ist . Natürlich werden keine tragende Wände oder Nebengebäude angebaut, es werden nur Strom verlegt und alte Holz abgerissen und 2 Zimmer geteilt , Laminaten verlegt usw.

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HayriH 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 22:54

Bauvorschriften etc. sind vorhanden von Architekten…

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Renovieren ja, aber wo ist die Grenze zur Nutzungsänderung? Auch eine Gaststätte darf man ohne Genehmigung renovieren. Aber wenn du eingriffe in das Tragwerk machst wird es wohl problematisch werden. Aber wo kein Kläger, auch kein Richter.

nein

Nutzungsänderung muss man machen


HayriH 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 23:37

Ja klar, Antrag wurde schon gestellt nur ist die Frage darf ich bis die Genehmigung da ist schon anfangen zu renovieren ?

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jentolon  02.07.2021, 23:38
@HayriH

Kannst ja nachfragen - einfach anrufen.

Wenn es nicht genehmigt wird, dann hast umsonst renoviert - denk das wäre eine Konsequenz

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HayriH 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 23:41
@jentolon

Ja deswegen frage ich ja hier weil ich es jetzt wissen will . Die Frage ist ob ich schon vorher anfangen kann oder ob ich warten muss . Ob es genehmigt wird oder nicht ist nicht die Frage .

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jentolon  02.07.2021, 23:43
@HayriH

Sofern nichts anbaust nur drinnen renovierst - kannst machen denk ich - nur trägst halt dann das Risiko, wenn es nicht genehmigt wird.

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HayriH 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 23:47
@jentolon

Danke für dein Antwort 👍🏻

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Frag einfach bei der Behörde, bei der du die Nutzungsänderung beantragt hast.