Darf man nun in Deutschland reflektierende Aufkleber auf die felge vom Motorrad kleben?
Hey es gibt ja ein reflektierenden Aufkleber den man auf die Motorrad felge kleben kann, darf man die jetzt nun aufkleben oder nicht? In Foren findet man mal ja mal nein antworten.
4 Antworten
Retroreflektierende Aufkleber sind "lichttechnische Einrichtungen" und dürfen nicht an fest montierte Teile montiert werden.
Daher ist es illegal sich retroreflektierende Aufkleber auf die Felgen zu kleben.
Was legal ist: Aufkleber auf Gepäck bzw. Teile die abgebaut werden können zu kleben. Zählt dann als Ladung. Daher sind Aufkleber auf Taschen und Koffern und dem Helm okay, nicht aber auf Felgen, Rahmen oder Tank.
Nachzulesen in § 49a StVZO:
Das ist doch völliger Unsinn! Seitenreflektoren sind nicht nur zulässig sondern uU sogar vorgeschrieben!
Und was hat ein E-Homologierter Reflektor welcher korrekt montiert ist mit einem nicht für die Verwendung als Felgenrandreflektor zugelassenen Aufkleber gemeinsam: Nichts. :D
Wer hier Unsinn schreibt liegt somit auf der Hand.
Wo hast Du denn in diesem Link die Weissheit her, dass lichttechnische Einrichtungen nicht an fest montierte Teile montiert werden dürften?
Muss man den Scheinwerfer nun auch an den Helm stecken weil der fest montiert nicht am Motorrad sein darf?
Wo habe ich das geschrieben? Nirgendwo. Dankeschön.
Ich habe geschrieben »Retroreflektierende Aufkleber sind "lichttechnische Einrichtungen" und dürfen nicht an fest montierte Teile montiert werden.
Daher ist es illegal sich retroreflektierende Aufkleber auf die Felgen zu kleben.
Was legal ist: Aufkleber auf Gepäck bzw. Teile die abgebaut werden können zu kleben. Zählt dann als Ladung. Daher sind Aufkleber auf Taschen und Koffern und dem Helm okay, nicht aber auf Felgen, Rahmen oder Tank.«
Wo das geschrieben steht? Na, den Link hattest du doch schon vor der Nase. Einfach anklicken. Nochmal versuchen? Okay: Hier ist er: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Außerdem als Lektüre: ECE R 104. Solltest du selber finden, bist ja selbsternannter Spezialist dank "Berufserfahrung". ;)
Wo habe ich das geschrieben? Nirgendwo. Dankeschön.
Na hier:
Retroreflektierende Aufkleber sind "lichttechnische Einrichtungen" und dürfen nicht an fest montierte Teile montiert werden.
Begründet mit dem Link.
Und was hat ein E-Homologierter Reflektor welcher korrekt montiert ist mit einem nicht für die Verwendung als Felgenrandreflektor zugelassenen Aufkleber gemeinsam: Nichts
Damit bestätigst Du ja meine Antwort.
Hallo, das Thema gab es schon oft...schau mal...
https://www.gutefrage.net/frage/sind-reflektierende-felgen-aufkleber-legal-in-deutschland
Liebe Grüße Rodium
Nur das die "legalen Aufkleber" alle lediglich farbig sind. Es gibt keine legalen retroreflektierenden Aufkleber.
Der springende Punkt an der Sache ist, dass Reflektoren zur Beleuchtung gehören und als Beleuchtung nur Etwas verwendet werden darf, was auch eine Prüfnummer trägt. So kommt es da wohl zu unterschiedlichen Meinungen, es geht da aber wohl nicht generell um Seitenreflektoren, sondern darum ob sie über eine Prüfnummer verfügen.
An Fahrrädern sind Reflektoren zur Seite sogar Pflicht, auch generell an Fahrzeugen ab einer bestimmten Länge müssen seitliche Reflektoren (bzw ab bestimmten Bj auch Leuchten) vorhanden sein. Zusätzlich die Verkehrssicherheit durch Reflektoren zu erhöhen ist nicht verboten, also dürfen auch an Motorradfelgen Reflektoraufkleber angebracht werden. Allerdings eben nur Welche mit Prüfnummer.
Es geht nicht nur darum ob Prüfnummer oder nicht sondern auch ob der Einsatzzweck passt.
E-homologierte Umrissmarkierungen vom LKW auf die Felge kleben -> nicht zulässig. Egal ob sie E-homologiert sind oder nicht.
Zusätzlich die Verkehrssicherheit durch Reflektoren zu erhöhen ist nicht verboten, also dürfen auch an Motorradfelgen Reflektoraufkleber angebracht werden. Allerdings eben nur Welche mit Prüfnummer.
Komplett falsch. Es gibt keine "E-homologierte Felgenrandaufkleber". Daher können auch keine montiert werden.
Eine pauschale Freigabe für "man darf die Sichbarkeit erhöhen und daher alles mit einer E-Nummer montieren" gibt es nicht.
Ansonsten könntest du dir ja auch 20 Scheinwerfer rundherum auf die Maschine hängen und leuchen lassen - sind ja alle E-homologiert? :D
Ich weiss ja nicht genau was Du mit den Felgen vorhast, aber diese normal reflektierenden Felgenrandaufkleber sind kein Problem.
War mit meinen schon in Österreich und Italien. Bisher hat niemand etwas schlechtes darüber gesagt.
Kann mich auch nicht an ein Verbot erinnern.
Sonst frag doch hier einfach mal nach.....
https://www.felgenaufkleber.com/felgenrandaufkleber-reflektierend-text.html
Solltest dir lieber mal § 49a StVZO anschauen:
Okay, das meine ich jeder sagt was anderes 😂 danke für den link.
Das ist doch völliger Unsinn! Seitenreflektoren sind nicht nur zulässig sondern uU sogar vorgeschrieben!
Wo hast Du denn in diesem Link die Weissheit her, dass lichttechnische Einrichtungen nicht an fest montierte Teile montiert werden dürften? Muss man den Scheinwerfer nun auch an den Helm stecken weil der fest montiert nicht am Motorrad sein darf?