Darf man nach dem Bundesheer eine waffe besitzen?

3 Antworten

Nein, nach dem Abgeleisteten Grundwehrdienst hast du lediglich deine Pflicht am Land geleistet.

Der Waffenschein muss explizit inkl. aller Voraussetzungen abgelegt werden.

lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse

Auch nach deiner Dienstzeit gilt für dich ganz normal das Waffenrecht von Österreich.

Die Bestimmung das Personen welche den Wehrdienst verweigern (Dienst an der Waffe) ist m.W. aufgehoben.

Wie jeder andere Österreicher auch.