Darf man mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit (XXX) die Einbürgerung beantragen?

5 Antworten

Natürlich.

Den Rest entscheiden die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aber beantragen darf man immer etwas!

Nunja ich persönlich weiß es nicht. Aber wie der User Atzej hier beschreibt kann es durchaus von den Umständen abhängen. Ich würde jedenfalls mich gründlich über die genauen Bedingungen die eine Einbürgerung wahrscheinlicher machen, bei den Behörden informieren. (Also bevor dem eigentlichen Antrag)

Beantragen darf er immer, der Antrg wird dann aber vermutlich gar nicht erst angenommen oder, wenn doch, abgewiesen. StAG § 10 Satz 1 schreibt eindeutig eine geklaerte Staatsangehoerigkeit vor: "Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er ..."

Wer staatenlos ist, darf das. Wie die Palästinenser. Ansonsten müsste die Staatsnagehörigkeit im Regelfall schon geklärt sein.


Luigi5544 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 12:12

Ich bin palästinenser und hatte seit 6 Jahren auch die Staatsangehörigkeit Staatslos (XXA). Heute war ich bei der ausländerbehörde um mein Aufenthaltstittel zu verlängern und wurde aus dem Grund, dass ich mein Syrischen pass nicht zeigen kann (verloren) zu XXX gewechselt… kann ich das irgendwie klären?

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Maity  07.01.2022, 12:24
@Luigi5544

Leider kenne ich mich damit nicht so genau aus. Keine Ahnung, warum die das ändern.

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Wenn Jemand staatenlos wäre darf er nicht ausgebürgert werden. Sonst habe ich nie was in den Zusammenhang gelesen.