Darf man mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel einen Führerschein machen??

3 Antworten

In Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, einen gültigen Aufenthaltstitel zu haben, um einen Führerschein zu beantragen. Ein abgelaufener Aufenthaltstitel und eine Ersatzbescheinigung ohne Foto könnten in der Regel nicht ausreichen, um den Antrag auf einen Führerschein zu stellen. Es könnte jedoch von der jeweiligen Führerscheinstelle abhängen, ob sie die Ersatzbescheinigung akzeptiert.

Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Ausländerbehörde zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft für deinen speziellen Fall zu erhalten. Eventuell musst du zunächst deinen Aufenthaltstitel verlängern oder einen neuen erhalten, bevor du den Führerscheinantrag stellen kannst.

Woher ich das weiß:Recherche

Mohammed7341263 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 22:00

Okay danke schön

Für einen Führerschein ist kein Aufenthaltstitel mehr erforderlich. Es liegt allerdings in deinem Risiko, den Führerschein vor der Ausreise zu schaffen, so denn nicht verlängert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Da so eine Ausfertigung kein halbes Jahr dauert, sollte das funktionieren. Zur Prüfung würde ich dann aber mit Lichtbilddokument erscheinen.