Darf man mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel einen Führerschein machen??
Darf ich mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel und einer Ersatzbescheinigung ohne Foto einen Führerschein machen, bis ich einen neuen Aufenthaltstitel erhalte?
3 Antworten
In Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, einen gültigen Aufenthaltstitel zu haben, um einen Führerschein zu beantragen. Ein abgelaufener Aufenthaltstitel und eine Ersatzbescheinigung ohne Foto könnten in der Regel nicht ausreichen, um den Antrag auf einen Führerschein zu stellen. Es könnte jedoch von der jeweiligen Führerscheinstelle abhängen, ob sie die Ersatzbescheinigung akzeptiert.
Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Ausländerbehörde zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft für deinen speziellen Fall zu erhalten. Eventuell musst du zunächst deinen Aufenthaltstitel verlängern oder einen neuen erhalten, bevor du den Führerscheinantrag stellen kannst.
Für einen Führerschein ist kein Aufenthaltstitel mehr erforderlich. Es liegt allerdings in deinem Risiko, den Führerschein vor der Ausreise zu schaffen, so denn nicht verlängert wird.
Da so eine Ausfertigung kein halbes Jahr dauert, sollte das funktionieren. Zur Prüfung würde ich dann aber mit Lichtbilddokument erscheinen.