Darf man mit einem 50ccm Motorrad auf die Autobahn, wenn es über 80km/h fährt (ungetunt)? Mit 16 darf man ja nur 75km/h fahren, doch wie ist es mit 18?
Schweiz (CH)
3 Antworten
Siehe §18(1) StVO:
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1)
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
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Wenn in der Betriebserlaubnis eine bauartbedingte Höchstgeschwindoigkeit von MEHR als 61 km/h eingetragen ist, darf das Fahrzeug auf die Autobahn.
Vieviel ccm der Motor hat oder wieviel PS ist vollkommen irrelevant
In der Schweiz sind 80 km/h die Geschwindigkeit, welche mindestens als Höchstgeschwindigkeit erreicht werden muss.
Wieso darf man mit 16 nur 75 km/h fahren? In der Kategorie A1 finde ich auch in der neuen Version vom 01.04.2016 keine solche Einschränkung.
Eine TZR 50 kannst du weiterhin so schnell fahren wie sie eben läuft - und das sind definitiv über 80 km/h. :)
Wenn es bauartbedingt laut Fz-Brief oder Betriebserlaubnis mind. 60 fährt. Ich hatte früher ein Kleinkraftrad mit 50 ccm und ca 80 km schnell was in den Papieren eingetragen war und durfte Autobahn fahren.
Seit 2005 ist es ab 80 km/h