darf man mit dem B Führerschein Transporter fahren?

7 Antworten

Hallo haltderda,

Du darfst mit der Klasse B folgende Fahrzeuge Führen:

Quelle § 5 der Fahrerlaubnisverordnung: Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

 Klasse B:
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Bei Deinem Beispiel mit dem Mercedes Sprinter musst Du aufpassen und schauen welche zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Den Sprinter gibt es nämlich in der Ausführung mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg und auch in der Ausführung mit mehr als 3500 kg.

Dann zum Thema Anhänger:

Mit der Klasse B darfst Du

  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg hinter einem Fahrzeug hängen, dass eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg hat, so dass diese Fahrzeugkombination insgesamt 4250 kg zulässige erreicht oder
  • wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von über 750 kg hat, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Beispiel: Zugfahrzeug hat eine zGM von 2500 kg, dann darf der Anhänger nur noch eine zGM von 1000 kg haben

Schöne Grüße
TheGrow

Ja !

Siehe §6 FEV:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge
– ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das ist dabei egal, ob der Sprinter max 9 Sitzplätze (incl Fahrer) hat oder eine Ladefläche.

Du musst nur unter den 3500kg zulässiger Gesamtmasse bleiben.

Den Sprinter gibt es aber auch über 3500kg,


B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Wiegt der Wagen 3400 Kilo Leer dann kommt das Gewicht des Fahrers dazu den Rest kann man laden und wen das nur 10 Kilo sind alles darüber braucht Klasse C1_LKW Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


Parhalia2  02.03.2017, 22:35

Hey, ein "Leichttransporter" bis 2,8 oder 3,49 t wird leer doch nicht an die jeweilige Lademassengrenze ran reichen.

Einfach mal in die Fahrzeugpapiere schauen und danach in die Fleppe zum Abgleich.

Danach sollten 99,99% der Fragen in dieser Thematik bereits abgeklärt sein. 😉

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19Michael69  03.03.2017, 02:05

Es gibt kein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 3.400 kg das dann nur eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.

Gruß Michael

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TransalpTom  03.03.2017, 19:25

In der Leermasse sind 75kg für den Fahrer eingerechnet, ist das Fahrzeug für den Personentransport ausgelegt, muss seine Zuladung mindestens 75kg pro Sitzplatz plus 400kg betragen, bei einem Lkw muss 25% des Leergewichtes an Zuladung möglich sein.

Nur Arbeitsmaschinen dürfen Leermasse gleich zul. Gesamtmasse haben.

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Bley1914  06.10.2017, 14:53
@TransalpTom

Das ist auch nur bedingt richtig, Ein Lader, mit 3500kg Leermasse, darf bei Bauarbeiten mit voller Schaufel, oder Rüttler in der Schaufel  im Straßenbau, nicht über die Straße fahren.

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Das käme dann auf diesen Sprinter an. Zunächst natürlich darauf welche zulässige Gesamtmasse dieser Kleintransporter hat.

Bis 3.500Kg zGM darf man diesen Sprinter grundsätzlich mit Führerscheinklasse B fahren und darf sogar einen ungebremsten Anhänger bis 750Kg dranhängen oder einen Anhänger dessen zGM zusammen mit der zGM des Transporters 3.500Kg nicht übersteigt.

Es gibt aber noch ein weiteres Problem. Ich kenne auch Sprinter mit 12 Sitzplätzen (kann aber sein dass die über 3,5t sind). Da bei Führerscheinklasse B die Sitzplätze ausser Fahrersitz auf 8 beschränkt ist (also nach Fahrzeugpapieren max 9 haben darf) dürfte man die auch nicht fahren.

Solange das Fahrzeug das Zulässiges Gesamtgewicht von -3,5 Tonnen- nicht überschreitet darfst du ihn mit dem B Führerschein fahren.