Darf man mit 15 jahren um 5 uhr arbeiten?

8 Antworten

§ 16 JArbSchG verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr!

Und macht aber speziell bei Bäckereinen die Ausnahme. Dort darf man auch ab 5 Uhr Jugendliche beschäftigen.


Hexle2  27.01.2014, 09:50

Es ist 1. der § 14 JArbSchG und 2. gilt die Erlaubnis ab 5 Uhr nach § 14 Abs. 2 Punkt 4 für Jugendliche ab 16 Jahre.

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Atzec  27.01.2014, 11:16
@Hexle2

Danke! Zeit für eine neue Sehhilfe... :-)

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Nein, mit 15 Jahren darfst Du noch nicht um 5 Uhr anfangen, auch nicht in einer Bäckerei.

Der § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6 - 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Im Absatz 2 stehten die Außnahmen. In Bäckereien und Konditoreien dürfen deshalb Jugendliche über 16 Jahre schon ab 5 Uhr beschäftigt werden.

Da fällst Du aber nicht darunter. Du darfst also frühestens um 6 Uhr anfangen.

Grundsätzlich nein. Aber es gibt da viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Vermutlich auch eine speziell für Bäckereien. Frag doch einfach mal den Chef oder erkundige dich bei der Handwerkskammer.


voodootime  27.01.2014, 09:39

Wenn ich eine Bäckerei finde, die mir erlaubt, ein Praktikum zu machen, würde ich niemals auf die Idee kommen, mich über die Arbeitszeiten zu beschweren.

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Atzec  27.01.2014, 09:44
@voodootime

Er beschwert sich ja auch nicht. Er stellt lediglich die informative Frage, ob es rechtens ist, als Jugendlicher ab 5 Uhr beschäftig zu werden. Und über Arbeitsrechte wird man sich doch wohl noch informieren dürfen, oder?

Tatsächlich ist die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr gesetzlich verboten. Nur für Bäckereien wird eine Ausnahme gemacht. Da ist es ausdrücklich ab 5 Uhr erlaubt. § 16 JArbSchG.

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Hexle2  27.01.2014, 09:48
@Atzec
 Da ist es ausdrücklich ab 5 Uhr erlaubt. § 16 JArbSchG.

Es ist 1. der § 14 JArbSchG und 2. gilt die Erlaubnis ab 5 Uhr nach § 14 Abs. 2 Punkt 4 für Jugendliche ab 16 Jahre.

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Atzec  27.01.2014, 11:15
@Hexle2

Danke! Ich brauch neue Kontaktlinsen... :-/

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Das hättest du aber eigentlich wissen müssen, bevor du dich für das Praktikum bewirbst , dass die Bäcker nochmal 'n ticken früher aufstehen als die Meisten.

Ist aber 'ne gute Erfahrung.

Gehste halt mal 2 Wochen lang früher schlafen :-)

Ja, das darfst du machen


Hexle2  27.01.2014, 09:51

Wo steht das? Wissen oder nur vermuten?

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