Darf man mit 15 jahren um 5 uhr arbeiten?
Ich mach in 2 wochen praktikum und ich soll schon ab 5 uhr anfangen. Aber darf ich eigentilch schon so früh arbeiten , weil ich bin ja erst 15? Achja , ich mach praktikum in einer bäckerei.
8 Antworten
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§ 16 JArbSchG verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr!
Und macht aber speziell bei Bäckereinen die Ausnahme. Dort darf man auch ab 5 Uhr Jugendliche beschäftigen.
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Nein, mit 15 Jahren darfst Du noch nicht um 5 Uhr anfangen, auch nicht in einer Bäckerei.
Der § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6 - 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Im Absatz 2 stehten die Außnahmen. In Bäckereien und Konditoreien dürfen deshalb Jugendliche über 16 Jahre schon ab 5 Uhr beschäftigt werden.
Da fällst Du aber nicht darunter. Du darfst also frühestens um 6 Uhr anfangen.
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Grundsätzlich nein. Aber es gibt da viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Vermutlich auch eine speziell für Bäckereien. Frag doch einfach mal den Chef oder erkundige dich bei der Handwerkskammer.
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Wenn ich eine Bäckerei finde, die mir erlaubt, ein Praktikum zu machen, würde ich niemals auf die Idee kommen, mich über die Arbeitszeiten zu beschweren.
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Er beschwert sich ja auch nicht. Er stellt lediglich die informative Frage, ob es rechtens ist, als Jugendlicher ab 5 Uhr beschäftig zu werden. Und über Arbeitsrechte wird man sich doch wohl noch informieren dürfen, oder?
Tatsächlich ist die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr gesetzlich verboten. Nur für Bäckereien wird eine Ausnahme gemacht. Da ist es ausdrücklich ab 5 Uhr erlaubt. § 16 JArbSchG.
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Das hättest du aber eigentlich wissen müssen, bevor du dich für das Praktikum bewirbst , dass die Bäcker nochmal 'n ticken früher aufstehen als die Meisten.
Ist aber 'ne gute Erfahrung.
Gehste halt mal 2 Wochen lang früher schlafen :-)
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Ja, das darfst du machen
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Es ist 1. der § 14 JArbSchG und 2. gilt die Erlaubnis ab 5 Uhr nach § 14 Abs. 2 Punkt 4 für Jugendliche ab 16 Jahre.