Darf man mit 13 im DM 200 Euro ausgeben?
Ich weiß ich habe schon mal so eine ähnliche Frage gestellt,aber diesmal für meine Freundin.Sie darf sich hier nicht anmelden,und deswegen stelle ich die Frage für sie.Meine Freundin möchte nach 8 Monaten mal wieder schön shoppen gehen.Sie ist 13 und hat sich viel überlegt,was sie sich kauft.Wir haben das zusammengerechnet,mit einem Taschenrechner,da kamen 200 Euro raus.Jetzt ist sie besorgt,das der Verkäufer sagt,du bist zu jung du darfst nicht ohne deine Eltern so viele sachen für so viel geld ausgeben.Aber sie möchte es halt.Darf man 200 Euro im DM ausgeben?Mit 13?
7 Antworten
Bei dieser Summe würde ich als Verkäufer stutzig werden. 200 € nur für Kosmetik und so sind für ein "junges Mädchen" ganz schön happig. Ich würde mich fragen, woher sie das viele Geld hat.
Allerdings kann sie das Problem umgehen, indem sie einfach mehrfach einkaufen geht. Zum einen über mehrere Tage, unterschiedliche Urzeiten aber auch unterschiedliche Drogeriemärkte. Was es bei DM gibt, hat auch Rossman im Angebot.
Im DM kauft sie ja kein Produkt, dass 200 Euro kostet, sondern mehrere kleine Teile. D.h. ihr könnt, falls es Probleme geben sollte, einen Teil der Ware zurücklassen und sie zu einem späteren Zeitpunkt kaufen.
Also ich habe mir mit 14 schon zweimal Amazon-Gutscheinkarten jeweils im wert von 200€ ohne Probleme gekauft. Jedoch ist ja bei 14 auch die Grenze von Kind zu Jugendlichem, aber ich denke es sollte funktionieren. Und wenn nicht, ist doch auch nicht so schlimm. Sie werden sich niemals die Mühe machen eure Eltern anzurufen.
Sie ist beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie darf das, WENN ihre Eltern zugestimmt haben. Theoretisch dürfte der Kassierer dies z.B. durch einen Anruf bei den Eltern überprüfen.
Kauft sie die Dinge ohne Zustimmung ein, so wäre der Kaufvertrag ungültig und die Eltern könnten alle Artikel zurück bringen, das Geld zurückverlangen und der Kauf hat niemals bestanden.
Stimmt, kommt für sie aber auf das gleiche hinaus. Die Waren werden zurückgegeben und das bezahlte Geld herausgegeben.
Richtig, ich kenne den Taschengeldparagraphen. Allerdings habe ich diesen hier nicht mit einbezogen, da ich nicht davon ausgehe das 200€ Taschengeld bei einer 13 Jährigen zur Verfügung stehen.
Das ist völlig sinnbefreit. Du hast geschrieben: "Kauft sie die Dinge ohne Zustimmung ein, so wäre der Kaufvertrag ungültig" Das setzt voraus, dass sie 200 Euro zur Verfügung hat und nebenbei ist der Satz wie oben belegt, falsch.
Die 200€ müssen kein Taschengeld sein, sondern können auch angespart oder Geschenke beispielsweise von Verwandten sein. Solche Gelder zählen nicht unter den Taschengeldparagraphen, außer die gesetzlichen Vertreter stimmen dem Kauf zu! Laut §110 BGB steht geschrieben, dass der Vertrag wirksam ist solange der Minderjährige den Kauf mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
"Sie ist beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie darf das, WENN ihre Eltern zugestimmt haben." Sie darf ohne Zustimmung alles mögliche kaufen, aber nur bis zu Taschengeldhöhe ist der Kaufvertrag unwiderruflich.
"Kauft sie die Dinge ohne Zustimmung ein, so wäre der Kaufvertrag ungültig" Das stimmt auch nicht. Der Kaufvertrag wäre nur schwebend unwirksam und die Eltern könnten den Kaufvertrag rückgängig machen. (nur, wenn der Preis über Taschengeldhöhe lag)
Es gibt keine Obergrenze, wieviel Geld du ausgeben darfst. Allerdings wird das Personal an der Kasse schon mal nachfragen, wenn ein relativ junges Kind so viel Geld ausgibt. Aber wie gesagt, verboten ist es nicht.
Der Vertrag ist nicht ungültig. Er ist schwebend unwirksam.