Die Schule kann dich sogar wegen §303b StGB Computersabotage anzeigen.

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THC ist kein Gift.

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Du bist psychisch krank also besuch einen Psychiater.

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Dienstaufsichtsbeschwerde? Schulleitung?

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Diese Aussage sind höchstwahrscheinlich nicht strafbar. Volksverhetzung ist sowieso immer etwas schwammig. Aber ich habe eine Frage: wieso möchtest du sie denn dafür anzeigen? Das meinte sie doch sicherlich eh nicht ernst.

Die Aussagen sind nicht dafür da, den öffentlichen Frieden zu stören (privater Chat) und alleine schon deswegen würde sie nicht verurteilt werden.

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