Darf man Kollektivstrafen verhängen?

LottoOtto99  04.09.2024, 13:05

Was soll die angebliche Strafe denn sein?

Marci3900 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:32

Halt dass wir alles schriftlich machen sollen und er denn alles einsammelt und so und dann Benotet wird und alles was wir nicht schaffen ist HAUSAUFGABE.

5 Antworten

Lehrerinnen und Lehrer dürfen keine Kollektivstrafen verhängen, da damit auch Unschuldige bestraft werden. Hier gilt die Unschuldsvermutung, solange die Schuld nicht bewiesen ist. Die erzieherischen Maßnahmen dürfen sich nur an störende Schülerinnen oder Schüler richten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selbst in der Ausbildung zu Kaufmann/-frau - Büromanagement

Das darf er natürlich nicht. Darum tarnt er die Strafe heute als etwas anderes (zum Beispiel Nacharbeiten), wenn sich jemand beschweren sollte. Das Nachsitzen der ganzen Klasse bei nur einzelnen "Störern" ist eine tief in die Vergangenheit reichende schulische Strafmaßnahme. Heutige Lehrer haben das selbst erlebt und glauben, es sei normal, dies heute immer noch zu tun. Sie nennen das Ganze nur nicht mehr so.

Ich kann mich an ein Nachsitzen ganz besonders gut erinnern. Die gesamte Klasse - über 30 Schüler - saß muxmäuschenstil im Klassenraum, ohne irgendetwas zu tun. Einer hatte Heuschnupfen und musste sich andauernd die Nase putzen. Das gefiel der Lehrerin überhaupt nicht und sie verbot es ihm. Nun saß er mit stark laufender Nase da. Das war Anfang der siebziger Jahre; 6. oder 7. Klasse.

Wie man darauf heute als Schüler reagiert, hängt natürlich von der Strafe ab.

Gruß Matti

Nein, das ist ethisch gesehen nicht korrekt aber praktisch sehr nützlich, da die Gruppe dann die Übeltäter selbst bestraft!

Grundsätzlich: Nein

Wenn die 2 sich hinter dem Kollektiv verstecken und vom Kollektiv gedeckt werden, würde ich u.U. zu eine JA kommen.

Wenn er das macht stehst du auf und informierst deine Eltern ganz einfach.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung