Darf man innerorts überholen?

4 Antworten

Einen Trecker, der nur zB 25 fährt oder auch ein Auto, welches entsprechend langsam ist, darf überholt werden. Dabei darfst allerdings die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Nicht überholen darfst zB ein Fahrzeug, welches mit 40 durch die Ortschaft unterwegs ist. Denn der Gesetzgeber setztz zum überholen eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" voraus. und dieses "Wesentlich höher" ist M.W. mit 20 Km/h definiert. Also nicht erlaubt, weil bei einhalten der max erlaubten Geschwindigkeit der Überholvorgang zu lange dauert und mit wesentlich höherer Geschwindigkeit wird die max. zulässige Geschw. überschritten.

Und selbstverständlich darf beim Überholen niemand behindert oder gefährdet werden. Da gelten die gleichen Regeln, wie auch sonst auf der Straße.


ChristianMay270  07.09.2022, 18:00
Nicht überholen darfst zB ein Fahrzeug, welches mit 40 durch die Ortschaft unterwegs ist. Denn der Gesetzgeber setztz zum überholen eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" voraus. und dieses "Wesentlich höher" ist M.W. mit 20 Km/h definiert. Also nicht erlaubt, weil bei einhalten der max erlaubten Geschwindigkeit der Überholvorgang zu lange dauert und mit wesentlich höherer Geschwindigkeit wird die max. zulässige Geschw. überschritten.

Pauschal kann man das nicht sagen. Das OLG Zweibrücken hat dazu festgestellt (Az. 1 SsRs 45/09, 16.11.2009):

Innerorts wurde dabei eine Differenz von 50 zu 40 km/h (BGH VersR 1968, 1040, 1041; BGH VM 1966, 73, 74; BayObLG VRS 15, 302, 303; OLG Köln VRS 87/1994, 19, 21) bzw. – auf vierspuriger Straße – sogar von 50 zu 45 km/h (OLG Bremen VRS 28, 50, 53) als noch zulässig angesehen; der Verkehrsfluss solle nicht durch ein sonst eintretendes faktisches Überholverbot gestört werden. Auf der Autobahn wurde dagegen ein Geschwindigkeitsunterschied von 10 km/h als zu knapp beurteilt, jedenfalls bei beiderseits eher langsamem Tempo von 80 zu 70 km/h (OLG Frankfurt OLGR 1993, 19 f.). Bei alledem wurde auch ausdrücklich betont, dass es auf die konkrete Verkehrslage im Einzelfall ankomme (OLG Bremen VRS 28, 50, 53; Bay-ObLG DAR 1961, 204, 205).
Für den auch hier gegebenen Fall eines Überholvorganges zwischen Lkw auf der Autobahn (sog. „Elefantenrennen“) hat das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung (NZV 2009, 302) eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h (80 zu 70 km/h) als noch regelkonform beurteilt. Ausgehend vom Zweck des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO, Behinderungen durch überlange Überholvorgänge zu verhindern, dürfe hier aber nicht einseitig des Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden; auch gegenüber Lkw auf zweispurigen Autobahnen sei ein faktisches Überholverbot zu vermeiden. [...]
Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang sei eine Dauer von höchstens 45 Sekunden anzusetzen, was nach einer vom OLG Hamm angestellten Berechnung (Länge des überholten Fahrzeugs von knapp 25 m; vor und nach dem Überholen vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 50 m, § 4 Abs. 3 StVO) einer Geschwindigkeit von 80 km/h für das überholende und 70 km/h für das überholte Fahrzeug entspreche.
Auch wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer Rechnung getragen werden könne, seien jedenfalls Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden.

Ja, wenn genügend Platz ist und du unter 50 km/h bleibst. Oft ist kein Platz, also wird selten überholt.

Pauschal ist das Überholen von Traktoren nicht verboten.