Darf man in einen Hochsitz eines Jägers gehen, solange man nichts zerstört? (Um zu spielen z.B.)

7 Antworten

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Ein Wald ist grundsätzlich öffentlich.Wenn Du zum Jägerstand,Hochsitz gehst verstösst Du gegenkein Gesetz.Allerdings ist der Jagdsitz,Ansitz Besitz des Jagdpächters.Er hat das Recht, ein Schild anzubringen,Betreten verboten.Dies geschieht auch zu seinem versicherungstechnischen Schutz.Eine lockere Sprosse,angefault,er möchte jedwede Haftung ausschliessen.Mit ist kein Fall bekannt,wo jemand angezeigt wurde,weil er einen Hochsitz bestiegen hat.Du kannst also dort Tiere beobachten,z.B.Und immer erst ein Bein auf die Sprossen und dann das zweite nachziehen,mit den Armen gut festhalten.Dann ist alles in Ordnung.Eine Ordnungswidrigkeit kann es sein,allerdings ohne Sanktion oder Geldbusse.


Miramar1234  26.04.2015, 11:09

Danke für Deine Auszeichnung.Das hat ja ein bissel gedauert....

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Da wäre ich vorsichtig. Die teile sind zumeist vom Holz her sehr instabil, wenn sie schon länger stehen. Und wenn im Wald etwas passiert kann auch nicht immer gleich geholfen werden. Ich weiß, die frage war eine andere, aber die teile sind echt instabil. Mein Ochse schmeißt die beim Gassi gehen reihenweise um, nur weil er sich daran kratzt. Halten also nicht sooo gut.

Die jagdlichen Einrichtungen dürfen nur von den berechtigten Personen betreten werden. Daher darfst du nicht ohne Erlaubnis z.B. des Jagdausübungsberechtigten auf den Ansitz gehen. Wenn du korrekt handeln willst, dann musst du z.B. den Jagdpächter vorher um Erlaubnis bitten.

Nein, darf man nicht. Das ist kein Spielplatz.

In Baden-Württemberg gilt: Nach LWaldG §37: (4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig 6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

Nach LWaldG §82 (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig 3. entgegen § 37 Abs. 4 Wald oder forstbetriebliche oder jagdbetriebliche Einrichtungen, deren Betreten nicht zulässig ist, unbefugt betritt. Das gilt so in BW, Bbg, NRW, Bay, Sachs und Thür. Selbst das Betreten ohne vorherige Aufforderung die Einrichtung zu verlassen oder nicht zu betreten gelten in diesen Bundesländer schon als Ordnungswidrigkeit.

In Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein ist das Betreten verboten aber ohne Unterlassungsverfügung noch keine OWi.


Miramar1234  27.02.2015, 11:12

Jou,wie der Amtsschimmel so wiehert.)

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Hochsitze sind kein Spielgerät.

Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.( Quelle: www.sdw.de)