darf man ganz viel feuerwerk bei sich zu Hause lagern? wenn man feuerwerk liebt?
vielleicht wirds ja auch iwnsn nicht mehr verkauft
also lieber sich Unmengen kaufen solange es noch geht denke ich mal
wenn sich zum Beispiel jedemand für 10 oder 15 tausend euro feuerwerk kaufen würde und alles bei sich lagert.. wäre das erlaubt
5 Antworten
Wärst Du Dir denn sicher dass da niemals ein noch so kleiner Funke hereinkommt (egal woher) und das alles hochgeht? Und dass Du es so lagerst, dass es sich materiell nicht wesentlich verändert (durch Luftfeuchtigkeit oder weiß nicht was) und dann das Zünden in einigen Jahren gefährlicher wird? (Kenn mich damit selbst nicht aus aber hätte dann davor Angst, dass ich da physikalisch irgendwelche Zusammenhänge übersehe).
Rechtslage.. verbietets vermutlich nicht. Kaufen ist (momentan) ja noch für wenige Tage im Jahr erlaubt, Lagern soweit ich weiß nicht verboten und wenn ein Verkaufsverbot kommt aber nicht explizit auch ein Besitzverbot, dann müsste zumindest das Haben von Feuerwerk legal bleiben. Kann halt sein dass das Zünden verboten wird, wenn der Verkauf verboten wird, ginge ja irgendwie miteinander einher.
Ein anderes Umsetzungsproblem mit Deiner Überlegung wäre vielleicht noch (und zwar heute schon), dass man ja im Laden nur haushaltsübliche Mengen an Feuerwerk bekommt und das dann dauern dürfte, bis man FW im Wert von über 10tsd Euro zusammen hat.
Hier findest Du auch die Vorgaben für Lagermengen
Für Feuerwerk gibt es unterschiedliche Höchstmengen, die man pro Lagerort aufbewahren darf. Ja nach Art des Lagerortes und Lagergruppe des Feuerwerks.
Das Maximum an Silvesterfeuerwerk, das man in einem Wohngebäude aufbewahren darf, sind 10 Kilogramm Nettoexplosivmasse (Also reines Pulver ohne Gewicht von Holz, Pappe etc.)
Das aber auch nur in einem unbewohnten Raum und wenn das Feuerwerk die richtige Lagergruppe hat.
Bei einem Einkaufswert von 10.000€ muss man das Feuerwerk mit ziemlicher Sicherheit auf mehrere Lagerorte verteilen.
Wenn es nicht mehr verkauft werden darf, darfst Du es wahrscheinlich auch nicht mehr abbrennen. Sonst macht Verkaufsverbot ja wenig Sinn, oder?
Und Obacht: Gefahr der Selbstentzündung. Versichern kannst Du dieses Risiko als Privatmann nicht.
Das ist ganz normal über Haftpflicht - und Hausratsversicherung abgedeckt. Nur größeres Feuerwerk, das eine Erlaubnis benötigt, muss man u.U. zusätzlich versichern. Und auch das geht als Privatperson.
Nein, da gibt es Grenzen.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.