Darf man einfach jemanden fotografieren?

7 Antworten

Die Person verletzt das Recht am eigenen Bild, wenn sie euch vorher nicht um Erlaubnis gefragt hat. Ihr könnt diese Person deshalb anzeigen, es ist verboten einfach so Bilder von Personen zu machen. Personen sind auf Bildern nur ok, wenn diese alle eingewilligt haben, oder den Hintergrund des Bildes darstellen, sodass man die Person kaum identifizieren kann, welche auf dem Bild zu sehen ist, oder in bspw. einer Menschenmasse untergeht. Ich würde zur Polizei gehen und diese anzeigen.


Midgarden  21.06.2021, 22:11

Das ist Quatsch - es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, aber das schützt nur vor der unerlaubten Veröffentlichung

Uneternal  21.06.2021, 22:33

Bullshit, informiere dich bitte, bevor du so Zeug von dir gibst.
Das reine Anfertigen von Fotos ist in der Öffentlichkeit erlaubt, und zwar in allen Fällen außer die Personen wären in einer hilflosen Situation.

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt.

Aber da so viele anderer Meinung sind:

https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

Geht mal nach draußen, fotografiert willkürlich irgendwelche Menschen und schaut, was passiert...wenn die Polizei kommt könnt ihr ja notfalls sagen, dass ihr die Aufnahmen nicht veröffentlichen wolltet, sondern die Bilder für den privaten Gebrauch sind.


emib5  21.06.2021, 22:25

Hast Du den Paragrafen schon mal selber gelesen?

Wo steht da etwas davon, dass man fremde Personen grundsätzlich nicht fotografieren darf?

Tyrionlannister  21.06.2021, 23:41
@emib5

Man verletzt zumindest das "Recht auf das eigene Foto". Jemand, der nicht in besonderer, überragender Funktion (z.B. Politiker, Schauspieler) in der Öffentlichkeit steht, darf eigentlich so lange nicht fotografiert werden, bis er seine Erlaubnis dazu erteilt.

Das unterbleibt oftmals, und wird zu 99% nicht verfolgt, und als genehmigt vorausgesetzt. Aber es bleibt ein Recht, gegen das verstoßen wird. Gesetzlich schärfer ist es geregelt, wenn du Fotos machst von Personen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich. Das hat oft strafrechtliche Relevanz.

Bei Banken etc. Ist das was anderes. Jeder darf bspw. Sein eigenes Grundstück überwachen, soviel er will. Allerdings muss z.B. mit entsprechender Beschilderung darauf hingewiesen werden.

emib5  22.06.2021, 15:37
@Tyrionlannister

Und wieder mal nur gefährliches Halbwissen.

Richtig heißt es „Recht am eigenen Bild“ und das betrifft nur die Veröffentlichung, nicht die Aufnahme.

sophetschal0910 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 05:30

Ich versteh‘s aber auch so:

„Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung.“ […]„Aber auch, wenn sich der Betroffene in der Öffentlichkeit aufhält, dürfen Fotos nicht ohne weiteres erstellt werden.“

Midgarden  21.06.2021, 22:17

Das ist falsch - §201a legt genau fest, in welchen Fällen das verboten ist und der hier beschriebene Fall gehört nicht dazu.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Uneternal  21.06.2021, 22:16

Lies mal nochmal genau:
§ 201a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
"von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt"

Tyrionlannister  21.06.2021, 22:18
@Uneternal

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. [...]

Uneternal  21.06.2021, 22:25
@Tyrionlannister

Wenn das der Fall wäre, dürfte auch keine Bank die Bankräuber filmen. 🤦‍♂️
Die Polizei ist keine "dritte Person" sondern ein Staatsorgan. Und das Video ist Beweismaterial und schadet auch keinem Ansehen. Ansehensschädigung wäre wenn die Jungs auf dem Videomaterial betrunken wären, oder nackt.

Tyrionlannister  21.06.2021, 23:41
@Uneternal

Oben steht, dass getrunken wurde. Ob sie betrunken waren, weiß man nicht. Allerdings können auch schon Bilder schaden, auf denen man mit einigen Flaschen Alkohol zu sehen ist.

Uneternal  22.06.2021, 00:37
@Tyrionlannister

Sie waren wohl kaum so betrunken, dass die Aufnahme ihre Hilflosigkeit zur Schau stellt. Sonst wüssten sie auch nicht mehr dass sie gefilmt wurden.
Und der Schaden mit den Bildern gilt nur, wenn die Aufnahme dritten zur Verfügung gestellt werden, was wie gesagt nicht der Fall ist, wenn man es an die Polizei gibt. Hör auf zu diskutieren, wenn du dich mit Gesetzen im Prinzip null auskennst.
Und zu deiner Aussage, dass man in der Öffentlichkeit nicht fotografieren darf und mit der Polizei Probleme bekommt, empfehle ich dir mal folgenden Artikel:

Interview mit Polizei: Göttinger Popo-Fotograf rechtlich nicht zu belangen | Göttingen (hna.de)

Tyrionlannister  22.06.2021, 00:43
@Uneternal

In dem Artikel steht eindeutig, dass der fotografierte Körperteil, nämlich der Po, NICHT einer Person zuzuordnen ist. Wenn man eines dieser Bilder sieht weiß man wohl kaum, wessen Hintern das ist. Also ist das wieder eine ganz andere Geschichte, wenn auch genau so eklig. Deshalb konnte der Mann nicht belangt werden. Wenn ich fremde Hände fotografiere, welche keinerlei spezifischen Merkmale aufweisen, wissen nur die Betroffenen, welche die eigene ist.

Eine Foto oder Videoaufnahme von euch in der Öffentlichkeit anzufertigen, stellt rechtlich überhaupt kein Problem dar. Auch wenn sie damit zur Polizei geht stellt das keine Straftat dar.

Wenn ihr allerdings aufgeräumt habt, kann man euch ja keine Straftat nachweisen. Da sie keine Namen oder Kennzeichen von euch hat, kann man auch niemanden ermitteln. Von daher verläuft das ganze sowieso im Sand.

Nächstes Mal: Handy auspacken und zurückfilmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

sophetschal0910 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 22:22

Und die Polizei wird sich keine Mühe machen das zu analysieren oder so? Hab’s grad schon mal gesagt, ich hab einfach keine Lust mit der Polizei in Kontakt zu kommen..

Uneternal  21.06.2021, 22:36
@sophetschal0910

Wenn denen gerade langweilig ist, vielleicht. Aber selbst wenn da jemand vorgeladen wird passiert sowieso nichts, du kannst dich auch einfach in nem Schreiben äußern.
Freunde von mir und ich wurden auch mal von nem alten Knacker angezeigt, weil wir im Naturschutzgebiet picknicken waren. Wurde auch vorgeladen, hab nen Brief zurückgeschickt mit Schilderung der Lage und es kam nie wieder was.

War die Sicherung von Beweisen und das ist erlaubt...sie dürfte die Fotos nicht im Netz veröffentlichen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite selbstständig als Fotojournalist und Fotograf

Wenn sie es nicht veröffentlicht, darf sie Bilder und Videos von euch machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

yamat501  21.06.2021, 22:05

nein sie darf nur mit Einverständnis des FS bzw all seiner Freunde die dabei waren Fotos machen

TheFamousSpy  21.06.2021, 22:16
@yamat501

Das stimmt nicht. Die DSGVO kann hier gar nicht angewendet werden, weil diese für Privatpersonen nicht angewendet werden kann. Abgesehen davon würde dies unter die Ausnahmegründe "berechtigtes Interesse"

yamat501  21.06.2021, 22:19
@TheFamousSpy

natürlich greift die DSGVO auch für privat Personen.

Ansonsten hätten wir noch KunstUrhG da wurden die §§ 22und 23 in sofern abgeändert, das immer das Interesse der privat Person zu berücksichtigen ist und laut Bundesgerichtshof hier sogar zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können oder in akuten Fällen sogar Notwehr geltend gemacht werden darf

HfPol110, UserMod Light  21.06.2021, 22:24
@yamat501

Es geht wieder nur um die Veröffentlichung. Nicht um das erstellen der Bilder!

Das ist das Problem mit dem gefährlichen Halbwissen.

yamat501  21.06.2021, 22:27
@HfPol110, UserMod Light

nein es geht dabei um bloßes erstellen von Bildern. Mag ja sein das ich gefährliches Halbwissen im Bereich Jura hab, der Bundesgerichtshof wird aber wohl wissen wovon er redet.

HfPol110, UserMod Light  21.06.2021, 22:31
@yamat501

Dann schick mir bitte das Gerichtsurteil.

Du kannst es doch in den Paragraphen durchlesen. Es geht NICHT um das erstellen. Sondern ausschließlich um das veröffentlichen.

Genau wie in §201a StGB.

TheFamousSpy  21.06.2021, 22:36
@yamat501

Stimmt einfach nicht. Dsgvo gilt nicht für Privatpersonen das ist ganz klar geregelt.

Artikel 2 DSGVO:

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten  (..) c)    durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,