Kann man jemand anzeigen, wenn diese mich ohne Erlaubnis fotografieren und es dann hochladen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das Recht am eigenen Bild und es ist ein Verstoß gegen das §22f Kunsturhebergesetz die DSGVO und den Datenschutz, wenn Dein Bild ohne Dein Einverständnis veröffentlicht wird.


91Avilio 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 14:34

das sieht nach jemandem aus, der richtig Ahnung hat..wow!

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Esskah  19.10.2021, 14:41
@91Avilio

soweit möchte ich nicht gehen, aber danke für das Vertrauen

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Wenn du eindeutig das Motiv auf dem Bild bist: ja.

Bist du nur Beiwerk weil du zu gerade an einem Gebäude vorbei läufst oder im Hintergrund rumlungerst wenn wer anderer Fotografiert wird: nein.


91Avilio 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 14:33

boah..und wie ich das gewesen bin, was fotografiert werden sollte😂

Es ist in einem Bus passiert.Zwei Mädchen kamen und einr tat so, als würde sie telefonieren.Was mir aber aufgefallen ist, dass sie nach dem das Handy eine kurze Zeit zu meiner Richtung guckte, hat sie direkt aufgelegt.Komischer Anruf, nicht?Hab sie dann gefragt, darauf aber bekam ich ein "nein".

Hab dann aber noch gesehen, dass man mich dort sehen konnte..ja.

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MaryLynn87  19.10.2021, 14:35
@91Avilio

Regelt euren Kindergarten aber besser unter euch. Die Polizei hat jetzt wirklich wichtigeres zu tun.

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91Avilio 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 14:38
@MaryLynn87

nun ja, wirkliches Kindergartending war das nun aber nicht.In jedem Flur wurde über mich gelacht.Nicht, dass ich dies unbedingt wirklich schlimm fände, es ist aber so, dass mir diese Personen schon viel Ärger bereitet haben:)

Was hat denn die Polizei so zutun, sodass sie so schwer beschäftigt ist? Naja, eine Straftat ist eine Straftat

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MaryLynn87  19.10.2021, 14:55
@91Avilio

Wenn es hier um Mobbing geht, dann erreichst du mehr wenn du mit euren Lehrern redest.

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Das reine Anfertigen eines Fotos im Bus ist kein Problem.

Das Problem, ist das veröffentlichen und verbreiten. Das ist, wie schon gesagt wurde, aufgrund von deinem Recht am eigenen Bild nicht erlaubt. Ich würde da zumindest mal die Schulleitung oder die Eltern von demjenigen informieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Esskah  20.10.2021, 13:33
Das reine Anfertigen eines Fotos im Bus ist kein Problem. Das Problem, ist das veröffentlichen und verbreiten.

Das sehe ich nicht so, insbesondere im Kontext dieser Frage. Man kann Deine Antwort so verstehen, dass es kein Problem ist andere (im öffentlichen Raum) zu fotografieren ohne es zu veröffentlichen. Dem ist aber nicht unbedingt so.

vgl. § 201a StGB

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden einer dritten Person zugänglich macht.

Es würde hier also ausreichen, wenn das Bild mit dem Smartphone gemacht und einer Freundin per WhatsApp geschickt wird. Damit wäre es nicht veröffentlicht, aber 201a (2) StGB könnte (je nach Foto) erfüllt sein.

Der Grat ist schmal und es wäre immer eine Frage der Beweisbarkeit.

Ich will nicht belehren sondern ergänzen!

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Uneternal  20.10.2021, 15:57
@Esskah

Doch dem ist so. Denn auch in deinem verlinkten Text steht:

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden einer dritten Person zugänglich macht.

Somit ändert das nichts an meiner Aussage. Das eigentliche Anfertigen ist nicht strafbar. Das ist nämlich das, was viele nicht wissen. Zweitens wäre bei deinem Punkt noch zu prüfen, in wie Fern eine Aufnahme im Bus dem Ansehen der Person erheblich schadet. Ein normales Foto wird ein Gericht wohl eher nicht als ansehensschädigend einstufen.

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Esskah  20.10.2021, 18:08
@Uneternal

mir ist schon klar was ich zitiert habe, daher habe ich das Beispiel mit WhatsApp gewählt und auch den Hinweis gegeben, dass der Grat schmal und der Beweis u.U. schwierig ist. Daher im übrigen auch der Konjunktiv, dass 201a erfüllt sein könnte

Grundsätzlich muss sich aber niemand direkt fotografieren lassen, wenn er das nicht will, weil das vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG geschützt ist. In diesem Fall wurde direkt die Person und eben nicht das Umfeld fotografiert.

Somit ist das Anfertigen eines Foto im Bus in diesem Fall eben nicht "kein Problem"

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ja - Recht am eigenem Bild


91Avilio 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 14:30

juhu

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Ja, normal muss der Fotograf um Erlaubnis fragen.

Z.B. in unserem Verein filmt der Trainer uns hin und wieder im Training und stellt es zu Werbezwecken im Fazebuck usw. ein. Als ich mich in dem Verein anmeldete musste ich dafür unterschreiben das ich nichts dagegen habe im Training fotografiert oder gefilmt zu werden.