Darf man einen Hund den ganzen Tag draußen anbinden,ohne Schutzhütte?

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Hund draußen im Garten angeleint, ohne das er wenigstens eine Hundehütte hat.

Hundehaltung ohne Schutzraum (z. B. Hundehütte) sowie Anbindehaltung an kurzer Leine oder Kette ist unzulässig und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Laufleine mind. 6 m lang ist zulässig. Allerdings muß dem Hund dann auch ein geeigneter Schutzraum zugänglich sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

für schlechte Hunde-/Tierhaltung ist das Veterinäramt zuständig!..

Solange der Hund Sonne und Schatten zur Auswahl hat und nicht bei Sturm und Regen und den ganzen Tag da draußen liegt, braucht der keine Hütte. Allerdings ist so ein ständig bellender Hund schon nervtötend. Gegen die Lärmbelästigung kann man vorgehen.


NoLies  26.05.2016, 23:13

Falsch! Das Tierschutzgesetz besagt das ein Hund einen Schutzraum braucht.

tachyonbaby  27.05.2016, 00:14
@NoLies

Für was braucht der Hund einen 'Schutzraum', wenn er nur vorübergehend im Garten angeleint und nachts ins Haus geholt wird?

Die Forderung nach einer Schutzhütte besteht lt. Tierschutzverordnung Anlage 1, Punkt 1.2 nur, wenn der Hund komplett im Freien gehalten wird.

NoLies  27.05.2016, 08:36
@tachyonbaby

Hast du gerade einfach irgendwelche nummern aufgeschrieben? Denn hier steht nichts davon: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf

Ich Zitiere:

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

1.

eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und

2.

außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden

zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die

Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und

wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht

Da ein Hund auch während dem Tag Ruhezeiten hat (vorrallem jüngere und ältere Hunde) muss eine Hütte zur verfügung stehen - auch wenn der Hund "nur" (was schon schlimm genug ist) Tagsüber draussen gehalten wird.

tachyonbaby  27.05.2016, 11:45
@NoLies

Nein, habe ich mir nicht ausgedacht. Schau hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Wir beide definieren den Begriff "Haltung" anders.

Es wird von der "Haltung im Freien" gesprochen, d.h. ständiger oder vorwiegender Aufenthalt des Hundes im Freien.

Wenn ich aber meinen Hund bei gutem Wetter in meinem Garten anleine, solange ich beispielsweise im Garten arbeite oder im Garten grille, dann brauche ich für den Hund keine Schutzhütte.

.


1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien (Stand 27.05.2016)

(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.

(2)  Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund

1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und

2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

(4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

.

Aber Du hast etwas zum Text hinzugedichtet, der übrigens vom
02.05.2001 stammt:

Da ein Hund auch während dem Tag Ruhezeiten hat (vorrallem jüngere und ältere Hunde) muss eine Hütte zur verfügung stehen - auch wenn der Hund "nur" (was schon schlimm genug ist) Tagsüber draussen gehalten wird.

Das steht da überhaupt nicht! Du interpretierst in den Text etwas rein, was gar nicht gegeben ist.

Ich habe immer nur von einem "vorübergehenden Zeitraum", d.h. 1 bis 3 Stunden und guten Witterungsbedingungen gesprochen. Das Gesetz spricht bei der Haltung von "vorwiegend", d.h. die meiste Zeit. Ein Hund, der aber nur bei gutem Wetter ein paar Stunden im Garten verbringt, fällt nicht unter diese Verordnung.

NoLies  27.05.2016, 14:15
@tachyonbaby

Nur mal so zur info... was du zitierst ist das Österreichische Tierschutzgesetz, und nicht das Deutsche...

Und allerdings steht das da:

...Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht

(Absatz 4)



tachyonbaby  27.05.2016, 15:13
@NoLies

Daran sieht man mal wieder, daß man erst einmal die Parameter festlegen und eine Definition der Begriffe vornehmen sollte, bevor man in eine Diskussion geht ...

Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter undwärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

Selbst wenn wir davon ausgehen, daß hier eine "Ausbildung des Hundes" vorgenommen wird, steht da nichts von einer Hundehütte, sondern lediglich einem "witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz"; und auch hier geht es um die vorwiegende Haltung im Freien und nicht um den gelegentlichen Aufenthalt des Hundes im Garten.



Halten wir fest: Für einen Hund, der lediglich stundenweise Aufenthalt im Garten nimmt und vorwiegend mit seiner Familie im Hause lebt, braucht man keine Hundehütte anzuschaffen.

Wenn jedoch ein Rudeltier öfters den ganzen Tag allein an kurzer Leine im Garten angebunden ist, ohne daß sich jemand um das Tier kümmert, ist das eine Sauerei - darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Da reicht ein Anruf beim Veterinäramt, damit die Situation überprüft wird und der Halter Auflagen bekommt, die dann auch nachkontrolliert werden.

Hallöchen :) Also da würde mir mein Herz auch bluten :( Ich leine meinen Hund beim fressen in der Wohung auch an. (er bekommt roh und teilweise ganze Tiere und ich will nicht das er die ständig durch die wohnung schleppt) Aber das halten eines Hundes an der Kette ist in Deutschland verboten. 

lg :) 

Den ganzen Tag draußen angeleint und er bellt sich die Seele aus dem Leib? Gehen die denn nie mit ihm Gassi?

Ein Tier braucht auch Schutz und Sicherheit, muss sich verkriechen können. Wenn er das nicht darf, ist er arm. Ein Fall für den Tierschutz.

nein,eine solche (ketten-)hundehaltung ist verboten...beim tierschutz melden u.zusätzlich beim OA wegen lärmbelästigung