Darf man einen Baum absägen wenn er vor der eigenen Garage steht?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 64%
Nein 36%

10 Antworten

Da gibt es bestimmte Vorschriften und Richtlinien. Oft wird die fällige Strafe aber in Kauf genommen, zu Ungunsten des Baumes.

Besorg dir ein bildbearbeitungsprogramm und mach ihn wieder weg. Wo sind eigentlich deine Quellen?

Da müsste man frager, ob der Baum unter Naturschutzt steht und das Bild sieht schon so aus, dass man die Garagentüre noch aufbekommt.

Nein

Je nach Art und Größe muss für Laubbäume üblicherweise erst eine Genehmigung eingeholt werden, das Fällen muss in der Zeit von Oktober bis einschließlich Februar passieren und es müssen zudem Ersatzpflanzungen erfolgen.

Passiert das nicht und man fällt ihn z.B. einfach so, wird ein (nicht gerade kleines) Bußgeld verhängt und es muss eine Ersatzpflanzung in genau der gleichen Größe (oder alternativ mehrere kleine Bäume) an genau der gleichen Stelle(!) erfolgen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Kunstschlosser  09.11.2021, 10:39

Hallo Wölfin,

Eine Ersatzpflanzung mit einen wie hier evtl. vielleicht schon 40 Jahre alten Baum ist praktisch nicht umsetzbar !

Ich habe schon öfter verschiedene Bäume, in einer Anstellung mit zuvorheriger Genehmigung des Amtes fallen müssen. Hier handelte es sich oft um wilde Bäume, welche nach einigen Jahren zu einer Gefahren Quelle würden.

Die Wurzeln auszugraben ist eine Qual, ist der Boden lehmhaltig ist es praktisch nicht möglich die Wurzeln nicht zu zerstören. Einen solchen Baum irgendwo zu finden ist extrem unwahrscheinlich machbar. Es mag zwar irgendwelche Fälle gegeben haben, aber dann muss es ein Mutterboden gewesen sein. Selbst beim Transport, würden die Wurzeln in Mitleidenschaft gezogen werden. Einen solchen Baum mit zerstörten Wurzeln, also nur mit einem Wurzel Stumpf, kann man nicht einpflanzen, daher er alleine schon vom Gewicht im Erdreich umkippen würde.

Ein solch stattlichen Baum, kann man unmöglich zB. aus einen Wald (mit Genehmigung des Besitzers) ausgraben, aufladen und wieder in einer festen Beton Platte eingraben.

Eine Verordnung nach einer Gesetzlichen Regelung einen gleichartigen großen Baum oder mehrere vor einem Garagentor zu pflanzen, gibt es nicht ! Das wäre ja ein Schilder Bürgerstreich.

Eine Ersatzpflanzung mit einem gezüchteten kleineren Baum, kann im Amt erfragt werden. Das Grundstück ist groß genug und verfügt über genügend Fläche für eine Ersatzpflanzung.

Und wenn es doch eine solche von dir genannte Gesetzesgrundlage gibt, ist diese irreführend und dumm.

Gruß Mirco

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Hallo Flitzpiepe,

🌳🍂🍂hast du weitere Fotos auf deinen Computer oder Smartphone ? Einige genauerere Bilder, welche den originalen Weg aus Beton oder Asphalt, mit dem Baum Stamm erkennen lassen müssen gezeigt werden !

🤳..🕵️..Im Zeitalter der digitalen Foto Fälschtechnik kann man ja einen guten Gag zaubern ! ....Das muss nicht unbedingt so auch stimmen, es kann auch ein Grüner Umweltfreund sein, der viel Platz für seine Null CO 2 - Fahrräder benötigt ! ?

Man muß immer das Rathaus oder die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen über Abholzung ja oder nein fragen.

Gruß Mirco

Woher ich das weiß:Berufserfahrung