Darf man EINE Email an B2B/Gewerbekunden ohne vorherige Einwilligung senden?

3 Antworten

Klare und rechtssicherere Antworten bekommt man, wenn man einen Anwalt aufsucht und für seine Beratung bezahlt.

Hier wird die Rechtslage gut erklärt. Kurz zusammengefasst:

Email: Nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, sonst nur bei Bestandskunden mit Hinweis auf Opt-Out.

Telefon: Bei B2C nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, im B2B-Bereich auch bei mutmaßlicher Einwilligung, also wenn der Angerufene mutmaßlich ein Interesse an den angebotenen Waren oder Dienstleistungen hat.

In der Praxis läuft das so, dass man einen potentiellen Kunden anruft und um die Erlaubnis bittet, ihm weiteres Infomaterial per Mail zusenden zu dürfen. Diese telefonische Einwilligung sollte unbedingt dokumentiert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist
Ich wäre über eine klare und rechtssichere Antwort dankbar.

Gibt es nicht von Laien :)

Du darfst aber Deine Dienstleistung meines Wissens nach anbieten, wenn Sie auf die angeschriebenen Unternehmen zugeschnitten ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ist in DE wirklich schwierig. Eine reine Werbemail darfst du ohne vorherige Einverständnis nicht versenden. Auf KEINEN Fall von einer Mailingliste.

Wenn du allerdings eine berechtigte Anfrage für eine geschäftliche Zusammenarbeit individuell formulierst, sollte das erlaubt sein.

Und so lese ich das aus deiner Mail heraus.

Es ist wichtig, dass du aber explizit deine Dienstleistungen dieser Firma anbietest und nicht eine Standardmail mit deinem Tätigkeitsbereich, also allgemeiner Werbung, rausschickst.

und rechtssichere Antwort dankbar.

Aber ich bin nur ein Laie der sich online in das Thema eingelesen hatte, weil er vor dem selben Problem stand. Ich bin keine Rechtsberatung :D Dazu solltest du zu einem Rechtsanwalt.