Ist der Rundfunkgebührenbeitragsservice ein Unternehmen der öffentlich rechtlichen Sender oder eine Fremdfirma?

2 Antworten

"ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag."

https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Nichtrechtsfähigkeit

Es liegt Nichtrechtsfähigkeit vor, wenn jemand kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Dazu gehören u. a. der nicht rechtsfähige Verein (§ 54 BGB), die GbR-Innengesellschaft (§§ 705 ff. BGB), die unselbständige nicht rechtsfähige Stiftung, die Bruchteilsgemeinschaft§ 741 ff. BGB), der Nachlass eines Verstorbenen (§ 1958 BGB), Investmentfonds (§ 92 Kapitalanlagegesetzbuch), die politischen Parteien ohne Eintragung im Vereinsregister (Normalfall), Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die stille Gesellschaft und die Erbengemeinschaft. Investmentfonds sind Sondervermögen aus Wertpapieren oder ähnlichen Handelsobjekten und gelten deshalb zivilrechtlich als nicht rechtsfähige Vermögensmassen. Parteien (auf Bundesebene) sind bis auf die CDU und die FDP nicht im Vereinsregister eingetragen und damit in diesem Sinne nicht rechtsfähig, ihre Rechtsstellung regelt sich über das Parteiengesetz (PartG), sie sind dadurch (mindestens) parteifähig (§ 3 PartG) im Rechtssinn. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind im Normalfall nicht rechtsfähig, aber stets tarif- und parteifähig (§ 10 ArbGG). Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft und tritt als solche im Rechtsverkehr nicht auf.[20] Die Erbengemeinschaft ist kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist.[21] Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (bisher: GEZ) ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft (siehe Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Die Nichtrechtsfähigkeit von Personenvereinigungen oder Sondervermögen hat zur Folge, dass nicht diese, sondern nur jeder einzelne oder alle Gesellschafter als Gesamtschuldner haften oder Rechte als Gesamtgläubiger erwerben können (§ 54 BGB).

https://dewiki.de/Lexikon/Rechtsf%c3%a4higkeit_(Deutschland)#Nichtrechtsf%C3%A4higkeit

Die Antwort von "Unaustauschbar" ist völlig korrekt. Es handelt sich letztlich um ein ausgelagertes Rechenzentrum aller ör Rundfunkanstalten, die so den Beitragseinzug rationell vornehmen.

Da der Rundfunkbeitrag per Gesetz (ein von allen Landesparlamenten beschlossener Staatsvertrag) festgelegt wird, ist die Erhöhung mit der Veröffentlichung des Gesetzes gegenüber jedermann sofort wirksam. Eine Information darüber ist nicht mehr erforderlich, ist aber durch alle Medien erfolgt. Daher reicht eine Rechnung, selbst die wäre aber nicht erforderlich, da die Zahlungspflicht ebenfalls kraft Gesetzes besteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung