Darf man ein Zweihand Klappmesser mit 15cm Klingenlänge mitführen?

4 Antworten

Von Experte SuperKuhnibert4 bestätigt

Ja, darf man (im Rahmen dessen, wo man generell Messer führen darf)...

… wenn es

  • weder ein verbotener Gegenstand ist (also z.B. kein Butterfly)
  • noch als Waffe eingestuft wurde (durch einen Feststellungsbescheid) bzw. aufgrund seiner Merkmale einzustufen ist (wodurch es als Waffe auch nicht geführt werden darf).

Denn für zusammenfaltbare Messer ("Taschenmesser") gibt es keine Begrenzung bei der Klingenlänge.

Wenn Du es für ein konkretes Messer genau wissen willst, dann musst Du das konkrete Messer hier mal zeigen / verlinken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Heyho,

Jain, auch wenn ein solches Messer (meines Wissens nach) nicht im WaffG aufgeführt ist, könnte es in seiner Beschaffenheit dazu bestimmt sein, die Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen, unabhängig von der Intention des Führers. Auch sind örtliche Bestimmungen und die vorschriftsmäßige Art und Weise der Handhabung/Mitführung zu berücksichtigen.

Fazit: Es ist nicht eindeutig festgelegt, ob das Führen des besagten Messers verboten ist.

Daher empfehle ich das Mitführen eines solchen Messers nicht.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Waldmensch70  11.08.2024, 19:13
könnte es in seiner Beschaffenheit dazu bestimmt sein, die Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen

… wenn das so wäre, dann wäre es als Waffe eingestuft und demzufolge das Führen untersagt.

Diese Aussage ist zu pauschal. Denn "könnte" gilt auch für normale zweihändig zu öffnende Schweizer Taschenmesser, die definitiv nicht als Waffe eingestuft sind und geführt werden dürfen.

Es ging um die Restriktionen die sich im Waffengesetz auch wiederfinden, nicht um Vermutungen.

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PumPum2004  11.08.2024, 19:17
@Waldmensch70

Das WaffG sieht wiefolgt aus:

Waffen sind (2) tragbare Gegenstände
(a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Eine Waffe muss nicht im WaffG als solche Aufgeführt sein, um als Waffe zu gelten.

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Waldmensch70  11.08.2024, 19:27
@PumPum2004
Das WaffG sieht wiefolgt aus:
» Waffen sind (2) tragbare Gegenstände
» (a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
» Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
» insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Das Waffengesetz "sieht nicht so aus", wie dieser eine Abschnitt eines Paragraphen den Du zitierst. Das ist nur ein kleiner Teil davon.

Laut Waffengesetz sind Messer erst einmal Werkzeuge, es sei denn es wurde etwas Anderes festgelegt.

Und damit es überhaupt als Waffe eingestuft wird und nicht als Werkzeug muss es bestimmte Bedingungen erfüllen, die auf seinen Zweck als Waffe schliessen lassen.

Z.B. muss es sich um einen Dolch handeln (spitze, beidseitig scharf geschliffene Klinge) oder es muss für den Zweck vorgesehen sein (z.b. durch Bezeichnung als "Kampfmeser" durch den Hersteller, was seinen vorgesehenen Zweck auch widerspiegelt).

Einfach so wird ein Messer nicht zur "Waffe" im Sinne des Waffengesetz.

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PumPum2004  11.08.2024, 19:31
@Waldmensch70
Einfach so wird ein Messer nicht zur "Waffe" im Sinne des Waffengesetz

Das habe ich ja auch nicht gesagt.

Und damit es überhaupt als Waffe eingestuft wird und nicht als Werkzeug muss es bestimmte Bedingungen erfüllen, die auf seinen Zweck als Waffe schliessen lassen.

Deswegen meine Ausdrucksweise: könnte

Aus der Frage lassen sich diese Umstände, die Du richtigerweise genannt hast, nicht herauslesen.

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Waldmensch70  11.08.2024, 19:33
@PumPum2004
Aus der Frage lassen sich diese Umstände, die Du richtigerweise genannt hast, nicht herauslesen.

Da gebe ich Dir recht. Man müsste wissen, um welches Messer es sich genau handelt um zu beurteilen, ob es Waffeneigenschaften aufweist und demzufolge nach bestem Wissen und Gewissen als Waffe einzustufen ist.

Aber nur aus den in der Frage genannten Tatsachen heraus ist wiederum auch kein Verbot abzuleiten. 🤷‍♂️

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PumPum2004  11.08.2024, 19:40
@Waldmensch70
Aber nur aus den in der Frage genannten Tatsachen heraus ist kein Verbot abzuleiten.

Das stimmt auch wieder. Anstatt zu interpretieren hätte ich mich an die Fakten halten müssen. Dahingehend hast Du selbstverständlich recht ^^.

Danke für die Sachlichkeit! ... mittlerweile eine Seltenheit auf dieser Platform :)

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Waldmensch70  11.08.2024, 19:48
@PumPum2004

Danke!

Ich habe durch das Gespräch auch wieder etwas dazugelernt. – Du hast einfach die Punkte gesehen, die alle nicht geklärt sind (und im Zweifel zu einer Einstufung als Waffe führen könnten) und ich habe es von der anderen Seite gesehen.

In sofern sorry, das mein "Falsch" so absolut rüberkam. Aus "Deiner Richtung gesehen" ist die Antwort nicht so falsch wie ich sie zuerst gesehen habe.

Man kann es immer aus mehreren Richtungen betrachten. 👍

Nichts für ungut.

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Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Natürlich, es gibt keine maximal erlaubte Klingenlänge bei Klappmessern. Du darfst sogar dieses Klappmesser führen, wenn du schaffst es zu tragen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Weltrekord-Taschenfeitel

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Kann ohne genaues Wissen zum Messer (Link oder Bild) schwer beantwortet werden.

Mehr Infos!

Manche behaupten auch einfach "Zweihandmesser"und dabei sind sie selbst nur unfâhig das mit einer Hand zu öffnen, obwohl so konstruiert .

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze