Darf man ein scharfen Messer bestellen?
darf man ein sowas bestellen? Ich hab Angst das toll das weg nehmen kann oder ich Strafe zahlen muss.. Ich sammle sowas gerne, weil die Irre toll aussehen
7 Antworten
wenn man es bei Amazon bestellen kann, ist es auch nicht verboten!
Und damit eine Straftat begehen? Nö, das Hobby ist mir zu teuer.
Ja, darfst Du. Nur Mitführen darfst Du es nicht, da die Klinge verriegelt. Außerdem wäre es ziemlich blöd, wenn man sich nur stumpfe Messer kaufen dürfte.
Allgemein:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Speziell:
Bei Amazon darfst du erst ab 18 bestellen.
Das ist ein Federunterstütztes Messer, KEIN Springmesser also Besitz erlaubt.
Ja darfst du.
verriegelndes Einhandmesser:
Besitz ab 18
führen verboten, Klingenlänge unbeachtlich
Warum "Besitz ab 18" -ist das etwa irgendwo eine Waffe?
Oder verwechselst Du "federunterdtützt" (wo eine Klinge angeschubst werden muss und dann mit Federunterstützung ganz herausklappt) mit "Springmesser", wo eine Klinge mit einer Feder vorgespannt durch eine Sperre festgehalten wird und nach lösen der Sperre ohne weitere manuelle Unterstützung aufklappt und verrastet?
Es könnte aber als Waffe vom BKA eingestuft werden, da
- Klingenform dolchähnlich
- es wurde bereits ein federunterstütztes als Springmesser eingestuft, ich weiß nicht wie das hier aufgeht, aber es könnte sein dass es als Springmesser eingestuft wird ( und dann, ich weiß ja nicht wie lang die Klingenlänge ist, möglicherweise als verbotene Waffe )
allerdings hast du recht dass sind alles Vermutungen, also wie gesagt Antwort hab ich gemeldet
Passt schon, hab gerade bri der Frage hier auch einen, der federunterdtützt und Springmesser in einen Topf wirft...
Das Federunterdtützte, das als Waffe eingestuft wurde ist ein Einzelfall und das ist auch so klipp und klar und unmissverständlich im Bescheid so angegeben.
Wie gesagt ich würds nicht kaufen wenn die Klinge ganz aufgeht nachdem man den Flipper betätigt und die Klingenlänge über 8,5 cm ist denn das war ja der Grund für das Verbot vom EF104. Allerdings kannte ich den Unterschied zwischen federunterstützt und ausschließliche federöffnung.
Ich hatte eins und musste die Tantoklinge vorsichtshalber kürzen..
Wenn man es auf Amazon bestellen kann ist es wohl nicht illegal.
Stimmt nicht. Das hier ist eindeutig verboten:
https://www.amazon.de/SZH-Edelstahl-Butterfly-Klapp-Trainer-klappmesser/dp/B08GFFFZTZ/ref=sr_1_47