Darf man die niyyah im Gedanken sagen?
Asselam aleykum, ich hab eine frage und zwar darf man die niyyah auch gedanklich ausprechen?
3 Antworten
Alaykum salam wa rahmatullah wa barakatuh,
die Niyya wird immer im Herzen geschlossen und das Aussprechen mit der Zunge ist eine Bid'a
Wie lautet die Fatwa über das laute Aussprechen (mit der Zunge) der Niyyah (Absicht) für das Salah und die (rituelle) Reinigung?
Antwort:
Das ist eine Bid'a. Solches wurde weder vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam), noch von seinen Sahabah berichtet. Aus diesem Grund ist es zu vermeiden. Der Ort für die Absicht ist das Herz. Es ist niemals nötig, eine Absicht zu äußern.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz , rahimahullah
Fataawa al-Mar´ah – 26. Frage
Nein, man soll die Niyya im Inneren schließen, das ist ja in Ordnung.Das Aussprechen der Niyya mit der Zunge ist eine Erneuerung und wurde nie vom Propheten sas praktizierst.Du kannst die Niyya gedanklich aussprechen, aber die Absicht muss auch im Herz gefasst werden d.h. mit Ikhlas.
Achso, ich meinte man hat ja z.B die niyyah das gebet zu verrichten halt indem man fürs gebet aufsteht und auf den gebets Teppich draufgeht, UND aber dann man noch eine niyyah im gedanken/inneren verfasst das man das gebet jetzt betet, ist das eine bid'a?
Nein Bruder, das Aussprechen der Niyya ist eine Bid'a, du kannst das so machen, das wichtige ist die Absicht im Herzen zu fassen mit Aufrichtigkeit.
Danke akhi, weil manche haben gesagt es ist eine bid'a und manche hatten gesagt es ist keine, daswegen war ich mir nicht so sicher
Wer ist manche, hol dein Wissen aus seriösen Quellen.Das Wichtigste ist die Absicht im Herzen zu fassen und die Niyya im Inneren zu formulieren, ist kein Problem.Wenn dir jmd etwas sagt, was den Islam angeht, immer nach dem Dalil also den Beweis für seine Aussage fragen.
Das wurde mir gesagt:
Das Aussprechen der Absicht in den Gottesdiensten
Frage:
Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht im Gebet ausspricht, d.h. sagt: "Oh Allah, ich beabsichtige beispielsweise das Asr-Gebet zu verrichten", und dann das Takbir spricht?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten. Und danach:
Die Gelehrten haben in der Empfehlung des Aussprechens der Absicht drei Meinungen:
1/ Eine Gruppe der Gefährten von Abu Hanifa, Al-Schafi'i und Ahmad meint, dass es empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen, und sie begründeten dies mit den überlieferten Aussagen des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, über sein Aussprechen der Absicht für seine Umra und seine Hajj, und sie verglichen dies mit den übrigen Gottesdiensten, und mit der logischen Begründung, dass die Vereinigung von zwei Elementen, nämlich dem Herzen und der Zunge, in der Anbetung vorzuziehen sei, als nur ein Element zu nutzen.
2/ Eine Gruppe der Gefährten von Malik und Ahmad meint, dass es nicht empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen.
3/ Eine Gruppe der Malikiten meint, dass das Aussprechen der Absicht nicht vorzuziehen ist, außer bei einem Zwanghaften, dem es empfohlen wird, um Unklarheiten für sich selbst zu beseitigen.
Die vorherrschende Meinung unter diesen ist die zweite.
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: (Und diese Meinung ist korrekter, tatsächlich ist das Aussprechen der Absicht ein Mangel im Verstand und in der Religion: Was die Religion angeht, so ist es eine Neuerung.
Und was den Verstand angeht: denn das ist, als ob jemand, der essen will, sagt: Ich beabsichtige mit dem Platzieren meiner Hand in dieser Schale, dass ich daraus eine Portion nehme, sie in meinen Mund lege, sie kaue, dann schlucke, um satt zu werden, das ist Dummheit und Unwissen.
Denn die Absicht folgt dem Wissen, sobald der Diener weiß, was er tut, hat er es notwendigerweise beabsichtigt, so ist es nicht vorstellbar, dass bei Vorhandensein des Wissens darüber keine Absicht entsteht). Ende.
Und Allah weiß es am besten.
https://www.islamweb.net/ar/fatwa/11235/التلفظ-بالنية-في-العبادات
Wisse, dass du mit dem Wissen um deine Handlungen auch deine Absicht kennst, und du brauchst sie weder in Gedanken noch mit der Zunge auszusprechen, denn sie ist bereits in deinem Herzen gefasst. Wenn du zum Waschbecken gehst, um Wudu zu machen, hast du die Absicht für Wudu bereits gefasst. Und wenn du Wudu machst, um das Asr-Gebet zu verrichten, dann hast du auch die Absicht für das Asr-Gebet gefasst.
Wenn du dir nach Maghrib den Wecker stellst, um zum Suhur aufzustehen, aber nicht aufstehst, weil du müde bist, dann hast du zu dem Zeitpunkt, als du den Wecker gestellt hast, die Absicht gefasst, aufzustehen, um die Sunnah zu erfüllen und dich für den morgigen Tag des Fastens zu stärken.
Nur die Unwissenden und die Toren verfasst nicht, wie man die Absicht fasst.
Es geht doch hier um das Aussprechen mit der Zunge, das hat mit dem Aussprechen im Inneren doch nichts zu tun.Du musst die Niyya nicht in Gedanken formulieren, wenn du die Absicht gefasst hast das Gebet zu verrichten, aber wenn du das tust, ist es nicht schlimm.Wie gesagt, ist die stärkere Meinung die Niyya nicht mit der Zunge auszusprechen, sondern nur die Absicht im Herzen zu fassen.Und Allah swt weiß es am besten.
Schau:
Die zuvor gefasste Niyya, ein ganz bestimmtes Gebet verrichten zu wollen, ist die sechste Voraussetzung für dessen Gültigkeit.
Diese Absicht muss nicht mündlich geäußert werden, aber der Betende muss sich vor dem Gebet genau bewusst machen, welches Gebet er verrichten will, ob er z.B. beim Nachmittagsgebet zuerst ein Nafila-Gebet verrichten oder gleich mit dem Fard-Gebet beginnen will.
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 58
Wa alaikum salam wa rahmatullah
Dies kann dazu führen das man es dann mündlich sagt, also mach das nicht
Also ist es gedanklich auszusprechen auch eine bid'a?