Darf man den Rucksack in den Einkaufswagen legen während man einkauft?
10 Antworten
Ja klar. An der Kasse dann anheben. Weil manchmal rutscht etwas drunter.
Klar geht das, es kann aber sein, dass du dann an der Kasse gefragt wirst, ob der Kassierer mal in den Rucksack schauen kann.
Falls dem so sein sollte, ist dies nicht zulässig.
Außerdem könnte es möglich sein, dass am Eingang vom Laden steht, dass keine größere Taschen mit reingenommen werden dürfen. Wie z.B. Rucksäcke. Dies ist zulässig, sofern entsprechende Möglichkeiten zur Aufbewahrung bestehen, wie z.B. Schließfächer ohne wenn die Tasche bewacht wird. Wird die Tasche bewacht und kommt trotzdem weg, haftet die Person, die darauf aufpassen sollte.
Weitere Infos findest du hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-verbotene-blicke-10406
Natürlich . Kann halt sein das du den Rucksack an der Kasse zur Kontrolle einmal öffnen musst und fertig
Jein. Wenn du an Kasse stehst , und dich die Kassiererin fragt ob du Mal den Rucksack öffnen könntest - musst du das natürlich nicht . Allerdings hat die Kassiererin dann das Recht den sicherheitsdienst/Detektiv zu rufen . Da darfst du dann natürlich das öffnen auch verweigern . Daraufhin kann der Detektiv die Polizei rufen , die dich dazu zwingen kann
Es gibt natürlich Querulanten die das so durch ziehen - aber wenn man nichts zu verbergen hat , öffnet man einfach den Rucksack und fertig
Sie dürfen dich aber nicht ohne Verdacht festhalten. Nur weil du die Tasche nicht öffnen willst, ist dies kein Beleg dafür, dass du was mitgehen lassen hast.
Werden Kunden gegen ihren Willen und zu Unrecht festgehalten, verstoßen Geschäftsinhaber und Angestellte gegen geltendes Recht. Betroffene können in solchen Fällen bei der Polizei Strafanzeige erstatten.
Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-verbotene-blicke-10406
wenn Du gefragt wirst „Entschuldigung , würden sie bitte die Tasche öffnen „ und du das nicht machst - verhältst du dich damit verdächtig . Wenn du nichts geklaut hast, spricht doch nichts dagegen die Tasche zu öffnen .
wenn du also unbedingt „dein Ding durchziehen „ willst - was du ja gerne machen kannst …. Wird dein Verhalten aber als verdächtig eingestuft , und somit hat zb der Laden Detektiv definitiv das Recht bzw. das ihm übertragende Hausrecht als besitzdiener geltend zu machen . Dem darfst du selbstverständlich widersprechen . Ist aber eher zu deinem Nachteil . Der Detektiv wird dich in sein Büro bitten und dich um die Öffnung der Tasche bitte. - da er einen konkreten Verdacht hat - auch dem musst du nicht nachkommen. Allerdings wird dann die Polizei hinzugezogen, die das ganze mit Zwang durchsetzen kann
Ich glaube, du hast dir den Artikel nicht durchgelesen, oder?
Ausnahmen von der Regel
Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird und deswegen ein sogenannter Tatverdacht vorliegt. Das setzt grundsätzlich voraus, dass er dabei beobachtet wurde, wie er etwas in seiner Tasche verschwinden ließ. Wenn ein solcher Tatverdacht vorliegt, dürfen Hausdetektive oder Ladenpersonal Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber darf ausschließlich von den Polizeibeamten durchsucht werden.
Und das, was die Verbraucherschutzzentrale da schreibt, hat Hand und Fuß.
Die VZ schreibt allerdings auch
Wenn das Personal nicht einsichtig ist, sollten Kunden die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.
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Wenn du nichts geklaut hast, spricht doch nichts dagegen die Tasche zu öffnen.
Aber warum? Warum sollte ich jemanden etwas erlauben, was er rechtlich gar nicht darf? Würdest du die Polizei auch einfach so zu Hause reinlassen, welche gar kein Durchsuchungsbeschluss haben? Also ich nicht.
puh… anstrengend . Das was du gerade schreibst - habe ich dich letztlich auch genauso beschrieben . Wenn ich dich nicht auf frischer Tat erwischt habe , sondern nur den Verdacht habe - kann ich dich natürlich zu nichts zwingen . Ich kann aber in jedem Fall dich ansprechen und meinen Verdacht äußern. Wenn du mir dann nicht die Tasche öffnest - was du ja rechtlich machen kannst - kann ich aber die Polizei rufen und über meinen Verdacht informieren. Diese hat dann sehr wohl das Recht dich zu durchsuchen. Und bis die Polizei eintrifft um die Sache zu klären darf ich dich auch festhalten .
und noch was - dein Vergleich zwischen in die Tasche gucken und Hausdurchsuchung hinkt sehr stark . Aber das ist ein anders Thema
wenn du bei so einer Lappalie schon einen Aufstand machst . Dann drehst du bestimmt auch durch wenn ein Türsteher dich kontrolliert oder ?
Was ich im echten Leben mache, das bleibt mein kleines Geheimnis ;-)
dein Vergleich zwischen in die Tasche gucken und Hausdurchsuchung hinkt sehr stark
Nein, eigentlich nicht. Beides beruht auf der Annahme, dass du zu Unrecht etwas mit dir machen lässt, was du rein rechtlich gar nicht brauchst.
Dann drehst du bestimmt auch durch wenn ein Türsteher dich kontrolliert oder ?
Da ich nicht in Diskotheken gehe (und auch noch nie gegangen), ist mir das egal und zu einem Konzert nehme ich grundsätzlich keine Taschen mit. Meine Frau hat immer ihre Handtasche dabei.
Und bis die Polizei eintrifft um die Sache zu klären darf ich dich auch festhalten.
Und ich darf dich anschließend wegen Freiheitsberaubung anzeigen, da die Voraussetzungen für den § 127 (1) StPO mangels "frischer Tat" nicht bestehen.
Aber das ist ja alles nur Theorie und Geschwafel ;-)
Ja, aber den Wagen dann nicht unbeaufsichtigt lassen, wenn du den Geldbeutel im Rucksack hast.
Ja das stellt kein Problem dar, die Kassierer/Innen wollen sich meistens vergewissern ob da auch wirklich nichts drin ist, in dem sie dich bitte die Tasche in ihre Blickrichtung zu halten. Also solange du nichts mitgehen lässt bist du im sicheren Bereich.
Das ist aber nicht zulässig, ohne konkreten Verdacht.