Darf man bei öffentlichen Gerichtsverfahren kostenfrei zugucken?

5 Antworten

Ja, bei den Meisten schon. Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und frei zugänglich (z.B. § 169 GVG). Es besteht hierauf aber kein Anspruch für den Einzelnen (wenn z.B. ein sehr großer Andrang wäre). Somit kann man zum nächsten Gericht gehen und sich in eine Verhandlung reinsetzen (z.B. bei Strafsachen, Zivilsachen, Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht).

Nur in bestimmten Fällen, wie z.B. Familiensachen oder Jugendstrafsachen sind die Verfahren nicht-öffentlich.

Ja das darf man.

lg

Grundsätzlich ja.

Allerdings geht's da anders zu als vielfach im Fernsehen. Als Zuschauer darfst du sitzen, gucken und atmen.

Zuschauen bei öffentlichen Verhandlungen ist gratis.