Antwort
Nein, ein Punktabzug bei Multiple Choice Aufgaben ist sowohl an Uni, als auch an Schulen scheinbar rechtswidrig. Es gibt auch dementsprechende Urteile von Oberverwaltungsgerichten und auch das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat sich gegen eine solche Regelung ausgesprochen.
>>Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte bereits 2008, dass die Korrektur einer Klausur fehlerhaft sei, wenn „für eine falsche Antwort Punkte abgezogen werden, die durch eine richtige Antwort erreicht worden sind“<<
https://www.fsr-bce.de/punktabzug-in-pruefungen/