Darf man bei einer Erörterung die „wörtliche Rede“ benutzten?

2 Antworten

Darf man schon, solange du vernünftig zitierst mit allem, was dazu gehört. Eleganter ist es jedoch, mit dem Konjunktiv I das wiederzugeben, was du zitieren willst. Also die Meinung des Verfassers.


geheimeperson6 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 17:07

Dankeschön

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Eine Erörterung ist keine Inhaltsangabe, In der man wörtliche Rede ver meiden sollte.Natürlich kann man zum Beispiel ein Argument mit einem Zitat veranschaulichen, dann hätte man darin auch wörtliche Rede.