Darf man Steine aus Flüssen/Bächen/ ohne jemanden (wen eigentlich) zu fragen mitnehmen?

4 Antworten

Du dürftest es nur dann mitnehmen, wenn es herrenloses Gut ist. 

Die Fluss- oder Bachsteine sind mit Sicherheit nicht herrenlos. Die Wegnahme würde daher den TB des Diebstahls erfüllen - der aber in diesen Fällen nur auf Antrag verfolgt wird (§ 248a StGB).

Um es zu verdeutlichen: komme mit Lkw und Bagger und schaufle Tonnen von Flusssteinen heraus und bringe sie weg. Dann würde sicher jeder sofort den Diebstahl sehen. Bei nur einem Stein ist es die gleiche Tathandlung, nur der Maßstab ist ein anderer. 


Lavendelelf  17.05.2016, 09:20

Das gilt auch für Flussbetten natürlichen Ursprungs? Dann darf man also auch keinen Ast aus einem Wald mitnehmen? Natürlich, wenn ich den ganzen Wald lehr räume ...

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furbo  17.05.2016, 09:36
@Lavendelelf

"Dann darf man also auch keinen Ast aus einem Wald mitnehmen?"*

Vom Grundsatz her nicht. Zwar kräht i.d.R. kein Hahn danach, aber man erfüllt den TB des Diebstahls.


"Natürlich, wenn ich den ganzen Wald leer räume ..."*
...brauchst du einen Holzsammelschein:

http://www.gartenmagazin.net/holzsammelschein-kosten-antrag-und-co/

*Zitierfunktion spinnt wieder

btw: der Negativbeurteiler möge doch bitte darlegen, was an meiner Antwort falsch ist.

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Lavendelelf  17.05.2016, 18:52
@furbo

Es gibt zehntausende straftätige Pilzsammler auf Wiesen und in Wäldern ... baut Gefängnisse.
Viele Pilzsammler verkaufen die Pilze und machen sich theoretisch strafbar. Ich glaube ich werde Denunziant

Ich bin wirklich erschrocken über eure, wohl durch Langeweile getriebene Verbissenheit.
Wenn ihr hier auch nur einem Kind (Jugendlichen) die Freude und Spannung in der Natur genommen habt .... Ab an die Spielekonsole.

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furbo  17.05.2016, 19:17
@Lavendelelf

Was willst du? Nett zu lesende Antworten oder rechtlich einwandfreie?

Übrigens ist das Pilzesammeln in öffentlichen Wäldern nur für den Eigenverbrauch zulässig. Wer sammelt zum Verkauf kriegt Ärger. 

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Franzi1972 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 09:05

..es ist nur so, wenn man das Auto nicht strapazieren möchte, und mit einem kleinen Anhänger vorfährt, ist die Optik nicht die Beste...

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Ja, kann man!


furbo  17.05.2016, 10:19

Können ist nicht dürfen. Wenn du aus meinem Bach Steine entnimmst, kriegst du ne Menge Ärger. 

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die Frage hab ich mir auch schon gestellt, da sich vor unserem Garten auch ein Bach mit unzähligen Steinen befindet. Rein logisch betrachtet sollte es nicht erlaubt sein, da es einfach fremdes bzw. öffentliches Eigentum ist, welches man sich nicht einfach so aneignen darf. Bei Kleinstmengen wird da aber wohl i.d.R. niemand etwas sagen- wobei man sich auch darauf nicht unbedingt verlassen sollte.


greenhorn7890  17.05.2016, 08:44

Ich habe mich das auch schon mal gefragt, da mir tatsächlich jemand Diebstahl vorwerfen wollte, da ich ein Paar Steine mitgenommen habe. Nachdem ich dem lieben Herren nahe gebracht habe, dass nach der Logik des öffentlichen Eigentums auch Blumen pflücken Diebstahl wäre, hat diese Person mich "rotzfrech" bezeichnet und mit dem rufen der Polizei gedroht.

Ich habe es drauf ankommen lassen und selbstverständlich Recht bekommen, da ich ja nicht dass gesamte Flussbett abgetragen habe. Der gute Herr, der die Ordnungshüter gerufen hatte, musste Aufgrund einer Alkoholfahne einen Alkoholtest machen und nach nicht bestehen zu Fuß nach Hause laufen. 

Ich habe mir nach der Aktion ins Fäustchen gelacht und mich noch mit den Polizisten über den beschränkten Horizont des Herrn unterhalten, da er wegen solchen Kleinigkeiten die Polizei ruft, die eigentlich wichtigeres zu tun hat. 

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furbo  17.05.2016, 08:47
@greenhorn7890

Sei froh, dass du so glimpflich davongekommen bist. Bei einem Strafantrag wäre dein Horizont danach auch sehr eingeschränkt gewesen. 

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Joergi666  17.05.2016, 08:47
@greenhorn7890

das Recht kennt ja durchaus Bagatellgrenzen (hinsichtlich der Strafverfolgung)- also in Bezug zum Blumenflücken oder ggf. auch bei der Mitnahme einzelner Steine. Dennoch sollte die Sache meines Erachtens im Grundsatz nicht erlaubt sein- für anderweitge Behauptungen reicht mir die Schilderung nicht aus- da hätte ich gerne eine rechtliche Quelle.

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Ich glaube du willst wissen ob du Steine aus Bächen und Flüssen mitnehmen darfst.

Wenn es nur ein paar sind ja klar warum denn nicht. Du darfst aber bestimmt nicht den ganzen Bach leerräumen


Franzi1972 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 08:36

...aber wo ist das Limit, bzw. wer entscheidet das?

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