Darf man auch schon vor dem Abitur an das Losverfahren teilnehmen?
Heißt ,,Es gibt keine Fristen.", dass man wann auch immer sich für das Losverfahren bewerben kann? Oder muss man das Abitur vorher schon in der Tasche haben?
2 Antworten
Gute Frage, denn hier steht:
Für das Losverfahren kann sich jeder bewerben, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.
aber:
Es sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Wir benötigen lediglich die Bewerbung im Onlineportal. Unterlagen, wie z. B. das Abiturzeugnis, werden im Falle der Zulassung bei der Einschreibung geprüft.
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/losverfahren.shtml
Das heißt ja wohl, dass sich jeder bewerben kann
Ist es bei dir so, dass du *jetzt* noch kein Abiturzeugnis hast und nach dem Losverfahren schon? Sehr unwahrscheinlich...
Das Losverfahren gilt natürlich nur für das kommende Semester, welches Anfang September (Fachhochschulen) bzw. Anfang Oktober (Universitäten) startet und nicht für kommende.
Ohne Abi ist keine Zulassung möglich, also kann es keinen positiven Bescheid geben. Der eingestellte Textabschnitt ist da eindeutig.
Allerdings darfst Du in einem Satz auch schon vor dem Abitur zweimal den Dativ verwenden. Probiere aus, es tut nicht weh.
Hier steht aber:
Es sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Wir benötigen lediglich die Bewerbung im Onlineportal. Unterlagen, wie z. B. das Abiturzeugnis, werden im Falle der Zulassung bei der Einschreibung geprüft.
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/losverfahren.shtml
Das heißt ja wohl, dass sich jeder bewerben kann, auch wenn er noch! kein Abitur hat
Die Abiturzeugnisse werden üblicherweise im Frühsommer verteilt. Selbst wenn man sich für das Losverfahren bewirbt und einen Platz bekäme, könnte man ihn nicht annehmen, weil kein Zeugnis vorliegt.
Die Ausnahme, dass zu Beginn des Losverfahrens noch kein Zeugnis vorliegt, zu Ende aber schon dürfte maximal gering sein.
Das Losverfahren gilt natürlich nur für das kommende Semester.
Auch das ist eindeutig.
Fragesteller scheinen das witzig zu finden, Fragen zu stellen und entscheidende Informationen vorzuenthalten. Es kann von den Antwortenden erwartet werden, dass sie die Fragen sorgfältig lesen, jedoch nicht, dass jeder Nutzer ein Internet-Recherche beginnt, weil der Fragesteller - hier ein Studiosus in spe - keine sinnvolle Frage stellen kann bzw. die im Internet gefundenen Teilnahmebedingungen nicht bis zum Ende gelesen hat.
Lässt du gerade deine Wut auf den Fragesteller aus? Wenn du ein privates Problem mit jemanden hast, dann regel das bitte mit der Person.
Es ist da tatsächlich eine gewisse Verärgerung. Ich schreibe eine Antwort, und durch das scheibchenweise Nachliefern relevanter Informationen wird sie ad absurdum geführt. Verantwortlich dafür ist allein der Fragesteller, der offenbar Fehler lieber bei anderen sieht.
Aber könnte man sich nicht so schon einen Platz reservieren?
Super, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! Man kann ja sein Zeugnis dann nachreichen, wenn man angenommen wird.