Darf man als Unterschrift einfach die Anfangsbuchstabe vom Namen nutzen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 64%
Nein 27%
… : 9%

5 Antworten

… :

Kommt drauf an. Wenn du ein Haus kaufen willst dann nicht weil dein Name erkennbar sein muss.

Wenn man Kürzeln kann, ist es okay dann darf man auch nur den Anfangsbuchstaben nehmen. Jedoch würde ich Kürzeln nicht mit Unterschreiben gleichsetzen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin in der lage Google zu nutzen

tioMinnen 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 17:39

Danke für die sehr hilfreiche Antwort!

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Nein

Es muss schon als name erkennbar sein, muss nicht unbedingt gut zu lesen sein, aber muss schon dein name sein. Nur eine verkürzte form (Paraphe) wurde in der vergangenheit nicht annerkannt(siehe z.B. LAG Hamm vom 28.6.2022, Az.: 17 Sa 1400/21).

Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt

Dazu reicht nur "A." nicht aus.

Vorallem der nachname ist wichtig, vorname nicht.

Dabei ist allerdings auch zu sagen, die meisten verträge brauchen keine unterschrift um gültig zu sein.

Ja

Ich nehm meinen anfang uchstaben von vornamen und dann halt meinen ganzen namen. Es gibt auch verträge wo man unterschrift und initialen schreiben soll, und bei initialen hast du schon nur die anfangsbuchstaben. Ich denke es muss oder besser sollte der Nachname ausgeschrieben werden

Ja

Ja grundsätzlich ist es möglich nur den Anfangsbuchstaben des Namens als Unterschrift zu verwenden.

Allerdings kann es je nach rechtlichem Kontext und den Anforderungen der jeweiligen Institution Einschränkungen geben.

Nein

Der Name muss ausgeschrieben werden, sonst wird er nicht akzeptiert.