Darf man , wenn man etwas privat verkauft eine Rechnung beilegen?
Hallo,
Jemand hat bei mir etwas gekauft und ich möchte fragen, ob man auch Rechnungen erstellen kann und zu dem Paket legen kann (sozusagen Lieferbescheinigungen) bei Privatverkauf?
3 Antworten
Darfst du, aber du darfst keine mwst ausweisen
Du könntest einen Kaufvertrag machen damit man sieht von wem es Verkauft wurde.
Wenn du sozusagen Rechnungen erstellst tust du dies mit einer Gewerblichen Absicht um dem Käufer einen Beweis über den Kauf und das Kaufdatum zu geben und um richtig auf Garantie Ansprüche zu reagieren.
Da du wahrscheinlich als Privat Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung geben möchtest wäre der Kaufvertrag die Bessere Wahl.
Wenn du sozusagen Rechnungen erstellst tust du dies mit einer Gewerblichen Absicht um dem Käufer einen Beweis über den Kauf und das Kaufdatum zu geben und um richtig auf Garantie Ansprüche zu reagieren.
Das ist Quatsch! Nur weil man eine Rechnung schreibt, handelt man nicht automatisch gewerblich.... Man ist vom Gesetz her sogar dazu verpflichtet, wenn der Käufer auf eine Rechnung besteht. ;-)
Ja kann man... Wenn der Käufer darauf besteht, muss man das sogar.
Auf der Rechnung sollte deine vollständige Adresse stehen, sowie der Hinweis, dass du als Privatperson verkaufst.
Es gibt im Internet zuhauf Vorlagen für solche "Privatrechnungen".
Folgende Punkte sind Pflichtangaben auf einer privaten Rechnung:
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Dienstleister oder Verkäufer
- Name und Anschrift des Kunden bzw. der Firma des Kunden
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Leistungszeitraum bzw. Zeitraum des Verkaufs
- Leistungsumfang bzw. Menge und Beschreibung der Ware
- Wichtig: Hinweis auf Privatverkauf/Privatdienstleistung
Ergänzen Sie Ihre Rechnung mit einem kurzen Text mit Hinweis auf einen Privatverkauf und der Befreiung von der Umsatzsteuer (Ust.).„Bei den oben angeführten Leistungen handelt es sich um privat durchgeführte Arbeiten / oder um einen Privatverkauf von gebrauchter Ware. Unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG erfolgt die Verrechnung somit umsatzsteuerbefreit.“
doch...in dem Fall schon ;-)
denn: Als Privatperson greift die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.
Das Umsatzsteuergesetz gilt für unternehmen. Ein Hinweis auf Paragraph 19 birgt die Gefahr, dass man als Unternehmer eingestuft wird.
totaler Quatsch... gerade wenn man als Privatmann verkauft, sollte man diesen Zusatz auf der Rechnung vermerken in Kombination mit dem Hinweis auf den Privatverkauf.
Außerdem geht es darum darauf hinzuweisen, dass keine USt. ausgewiesen wird - begründet wird es korrekterweise mit dem Hinweis auf §19 ;-)
Paragraf 19 gilt für Unternehmer, hat bei einer privatrechnung nichts zu suchen.
Du bist, so scheint es, allwissend. Oder doch nur beratungsresistent? Wie wäre es denn, mal 60 Sekunden in eine Recherche zum Thema zu investieren? Du wirst überrascht sein: Ja, auch du kannst noch etwas dazulernen.
Mit Recherche ist übrigens nicht gemeint: Googlen, den ersten Treffer aufrufen, Inhalt kopieren, hier als Antwort einsetzen (natürlich ohne Quellenangabe...), fertig. Lesen, denken, hinterfragen gehören schon auch dazu. Spätestens dann, wenn ein User, der offensichtlich weiß worüber er schriebt, einen Fehler anmerkt.
Der Verfasser des Artikels, den du hier reingestellt hast , ist übrigens angehender Psychotherapeut.
ach...und weiter.? das ändert aber rein gar nichts an den Angaben, die auf einer Privatrechnung stehen müssen.
Wenn du mal einen Blick bsp. auf den everbill-Link weiter unten wirfst, wirst du dort die gleichen Angaben finden.
Ob die Leute von Everbill wohl auch alle angehende Psychotherapeuten sind?
Mann o Mann... komischerweise stehen fast überall die gleichen Angaben zu dem Thema, wie ich es geschrieben habe...dämmert da was bei dir?
Paragraph 19 gilt nicht für privatverkäufe.