Danke für alle Rückmeldungen.
Die Schülerin ist die sogenannte Täterin. In der Tat stand sie unter Druck, wurde von 3 Lehrkräften befragt.
Müssen die Lehrkräfte oder Schülerin keine Einverständnisse von der Mitschülerin oder ihre Erziehungsberechtigten vorher holen, bevor sie ihren privaten Chatverlauf hergeben und weiterleiten?

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