Darf Kosmetikerin ohne entsprechende Ausbildung pigmentieren oder Botox spritzen?
Hallo!
Eine Kosmetikerin aus der Stadt bietet in ihrem Studio permanent Make Up an. Diese wird u.a. von einer Mitarbeiterin ausgeführt die nachweislich keine entsprechende Ausbildung hat (hat sie abgebrochen). Ist das legal?
Außerdem spritzt sie selbst ihren Kundinnen Botox. Welche Ausbildung muß man dafür gemacht haben (Heilpraktikerin)? Auf ihrer Webseite bezieht sich sich auf ihren Mann der zwar Arzt ist, jedoch nicht bei ihr arbeitet.
Welche Behörde ist für solche Fragen zuständig?
3 Antworten
Das Gewerbe-Aufsichtsamt ist für solche Fragen zuständig. Und nein, sie darf nicht Botox spritzen, wenn sie keine fachärztliche Ausbildung oder Heilpraktiker-Ausbildung besitzt. Nicht einmal jede Art von Arzt darf das ohne Zusatzausbildung. PMU sollte auch durch Zusatzausbildung zertifiziert sein, ist aber kein Ausbildungsberuf. Wenn Sie keine Zertifizierung hat, ist sie im schlimmsten Fall nicht versichert. Sehr gefährlich...
Sie darf kein Botox spritzen. Das ist nicht nur verboten, sondern unterliegt auch dem Straafrecht. Unerlaubte Ausführung der Heilkunde. Bei Polizei Straafantrag stellen.
Nein!
Permanent Make Up ja, mit spezieller Ausbildung und Versicherung.
Spritzen dürfen nur Ärzte (und Heilpraktiker mit spezieller Injektionsausbildung)