Als Gesellschafter minijob?
Hallo,
momentan arbeite ich als Angestellter in einem Pharmaunternehmen und habe ein Einzelunternehmen (Kosmetikstudio mit einer Mitarbeiterin). Die Kosmetikerin ist gleichzeitig meine Frau. Sie will jetzt eine Heilpraktikerin Ausbildung machen und danach wollte ich mit ihr zusammen eine GmbH gründen. Sie würde die Geschäftsführerin sein und würde auch von der GmbH ein Geschäftsführergehalt bekommen. Ich will weiterhin in diesem Pharmaunternehmen als Angestellter weitermachen und würde mich nebenbei um den Papierkram Organisation und Planung etc kümmern von der GmbH.
Meine Frage wäre: Kann ich als Gesellschafter weiterhin als Angestellter für eine andere Firma arbeiten und gleichzeitig als Minijobbasis für die GmbH was ich und meine Frau gründen wollen arbeiten? Was wären die Vorteile bzw. die Nachteile von unserem Plan die ich oben beschrieben habe. Vielen Dank im voraus.
Gruß
Ramo
3 Antworten
Als sozialversich.pflichtiger Arbeitnehmer kannst du ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ausüben!
Näheres findest du in der minijob-zentrale.de in den Links hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=ED4E89C8BF8BAF34FAB02870B114779E
wie z.B.:
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Ja das geht alles. Allerdings sollten die Arbeitsvertäge bei Ehegattenverhältnissen genauso sein wie bei anderen Angestellten. Dies wir gerne geprüft
Ja, grundsätzlich kein Problem.... (schau mal in deinen Arbeitsvertrag, ob du deinen Arbeitgeber bei Minijobtätigkeiten informieren musst oder sogar genehmigen lassen musst).
Ja, du kannst als Gesellschafter als Minijobber angestellt werden.
Nachteile gibt es keine
Danke für Ihre Antwort. Aber Sie haben bei der Frage den Teil mit der GmbH übersprungen!?