Darf ich von meinem Konto Überweisungen für andere Personen tätigen?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Sparkasse. Darf ich für andere Personen von meinem Konto Überweisungen tätigen?
wir leben in einem Haushalt und ich übernehmen die Stadtwerke kosten monatlich, muss aber dafür das die es zuordnen können, den Namen meiner Mutter in den Verwendungszweck schreiben
4 Antworten
Das könnte als Verstoß gegen die Verpflichtung, das Konto nur für Zahlungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verwenden, gesehen werden.
Wenn es nur gelegentlich vorkommt und nicht um hohe Beträge geht, sollte das aber praktisch kein Problem sein.
Die Verpflichtung zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG.
Daher ist im Verlauf der Kontoeröffnung üblicherweise vom Kunden eine entsprechende Erklärung im Online-Dialog (oder dem Formular zur Kontoeröffnung) abzugeben und wird damit Vertragsbestandteil. Mit einem konkreten Beispiel oder dem genauen Wortlaut kann ich leider nicht dienen.
In geringem Umfang ist das in Ordnung und wird geduldet. Regelmäßig oder wenn es um größere Summen geht nicht.
Selbstverständlich
Zeig doch mal bitte nen Ausschnitt dem man diese Regelung entnehmen kann.
Nee, keine Lust. Die AGB meiner Sparkasse umfasst 30 Seiten oder so und ich bin nicht wirklich daran interessiert, dir irgendetwas zu beweisen. Frag doch noch mal Rolf, den Community-Experten für Sparkasse. Seine Antwort steht ganz oben. Der kann bestimmt aus dem Ärmel schütteln, was ich erst aufwendig recherchieren müsste.
Ach so, hast du ja schon gemacht. Dann warten wir mal seine Antwort ab. 😀
klar kannst du anderen leuten geld überweisen
wenn dir einer bargeld zukommen lässt, was du irgendwohin überweisen sollst, ist das schwarzgeld und dich bekommen sie am hintern
Kannst Du so eine Regelung vielleicht mal zeigen? Die Geschäftsbedingungen der Banken sind ja alle öffentlich im Internet einzusehen. Nur so eine Klausel finde ich nicht.