Darf ich vom Ausland gefälschte Sachen nach Deutschland mitnehmen?
3 Antworten
Ja, Privatpersonen dürfen für den persönlichen Gebrauch auch gefälschte Ware einführen. Bis zu einem Wert von 430 Euro wird das toleriert, sofern man mit Schiff oder Flugzeug einreist. Problematisch wird es, wenn man dir gewerblichen Verkehr unterstellt. Dann wird die Ware beschlagnahmt und es kommt zu einer Anzeige.
Ein Artikel dazu:
Ja, das darfst du. Allerdings nur zum rein persoenlichen Gebrauch.
Nein, das ist verboten.
Darf man die Ware in Deutschland einführen, auch wenn es sich eindeutig um Fälschungen handelt? Die Antwort lautet ja, jedenfalls solange die nachgemachte Markenware einen Verkehrswert (Preis der Ware) von 430 Euro nicht überschreitet, bleiben die Reisenden unbehelligt. Vorausgesetzt, sie sind mit dem Schiff oder dem Flugzeug eingereist. Überqueren sie die Landesgrenze mit dem Auto, gilt eine entsprechende Grenze von 300 Euro. – Quelle: https://www.svz.de/17176096 ©2021
Habe gehört bis zu 430€ kann man mitnehmen