Darf ich Urlaub haben trotz Probezeit?

8 Antworten

Darf ich Urlaub haben?

Ja!

Ich weiß dass ich nicht den vollen Urlaub haben kann

Das ist falsch.

Das Ausbildungsverhältnis hat in der 2. Jahreshälfte begonnen.

Damit hast Du bis zum Jahresende einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch von 3/12 des Jahresurlaubs (Urlaubsanspruch entsteht für jeden vollen Monat, bei Dir fehlt 1 Tag für den Anspruch auf 4/12 - wenn der Arbeitgeber nicht "großzügig" ist).

Diesen bis zum Jahresende zustehenden Teilurlaub (von 3/12 des Jahresurlaubs) darfst Du sofort nehmen - allerdings mit dem Risiko, dass der Arbeitgeber dann, wenn das Ausbildungsverhältnis vor dem Jahresende gekündigt wird, das Entgelt für den zeitanteilig dann zu viel gewährten Urlaub zurückfordern kann oder Dich sogar - wenn sich die Beendigung während Deines Urlaubs ergibt - für die entsprechend zu viel gewährte Urlaubszeit aus dem Urlaub zurückrufen darf.

Betriebliche Gründe wird der Arbeitgeber - da es sich bei Dir um eine Auszubildende handelt - grundsätzlich nicht anführen können, allenfalls könnte er (nach Abstimmung mit Dir) eine Verlängerung der Probezeit um den 4. Monat vereinbaren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Für heuer steht dir ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Ich nehme an, dass dein Ausbildungsvertrag am 1. September begonnen hat, auch wenn du natürlich erst am Montag zu arbeiten begonnen hast. Deswegen stehen dir für heuer anteilig 4/12 deines Jahresurlaubs zu. Das müsste sogar in Tagen in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt sein.

Diese Tage darfst du heuer nehmen, natürlich auch in der Probezeit.

Da ihr in der Weihnachtszeit und jetzt vor Allerheiligen wahrscheinlich reichlich zu tun habt, wird es natürlich schwierig, deinen Urlaub in die berufsschulfreie Zeit zu legen.

Aber sieh mal in deinem Vertrag nach, was dir für heuer zusteht und dann rede mit deiner Chefin drüber, wann du gern Urlaub machen würdest. Eventuell kann er ja auch auf den Anfang des nächsten Jahres übertragen werden.

Grundsätzlich müsstest du ihn aber heuer noch nehmen. Wäre schade, wenn er verfällt. Mit der Probezeit hat das natürlich nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Ja, darfst du.

Ob dein Chef das erlaubt, ist eine andere Sache.

Da man als Azubi ja seinen Urlaub in den Ferien nehmen sollte, und je nachdem wieviel Tage dir noch dies Jahr zustehen, bieten sich sich ja die Herbstferien und Winterferien an.

Ich musste meine Resttage 2019 jetzt verplanen.

Ich bin am 1.8. angefangen und habe jetzt auch in den Herbstferien Urlaub (Probezeit bis Ende November) und ein paar Tage dann zwischen Weihnachten und Neujahr.

Frag halt nach.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Selbstverständlich darfst Du Urlaub nehmen, wenn Deine Chefin ihn Dir genehmigt.

Du solltest Deinen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz sowieso im laufenden Kalenderjahr, also bis 31. Dezember nehmen, da Übertragungen ins Folgejahr nur ausnahmsweise geschehen sollen.

Ein Azubi soll seinen Urlaub möglichst während der Berufsschulferien nehmen. Ablehnen kann Deine Chefin ihn nur, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, was bei einem Azubi nur sehr schwer begründbar ist.

Ich denke dir stehen drei Tage zu, wenn man von 20 Arbeitstagen jährlich ausgeht. Nach der Probezeit steht dir der volle oder besser restliche Jahresurlaub für das restliche Quartal zu.


Fortuna1234  19.10.2019, 13:47

Der Mindesturlaub sind 24 Urlaubstage.

Also pro Monat 2 Tage. Ggf. mehr, je nach Regelung.

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Fem42  19.10.2019, 13:49
@Fortuna1234

24 beschreibt Werktage (6) nicht Arbeitstage (5) pro Woche. Also 20 Arbeitstage im Jahr.

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