Darf ich Minus Stunden durch Krankheit während der Ausbildung kriegen ?

1 Antwort

Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn du vertraglich täglich 6,67 Std. arbeiten musst, dann darf natürlich auch nur diese Zeit während der Krankentage aufgeschrieben werden.

Ich hab z.B. immer folgendes Problem:
Wöchentlich habe ich eine Arbeitszeit von 25 Stunden, a 5 Stunden am Tag. Zusätzlich muss ich aber Mehrarbeit leisten, um am Ende die Schulferien abzudecken. Heißt ich arbeite meist geplant 28 Stunden pro Woche, da ich 3 Stunden Mehrarbeit leiste. Wenn ich aber krank werde, darf ich nur die vertraglich geregelten 5 Stunden aufschreiben. Sobald ich also krank bin, verliere ich die 3 Stunden, die ich normal auch arbeite.

Laut GEW ist dies zulässig!


Timi10780 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 16:46

Hmm interessant, also bei mir im Vertrag steht 5 Tage Woche a 40 std in der Woche 😅

0
Familiengerd  21.06.2024, 16:49
Wenn du vertraglich täglich 6,67 Std. arbeiten musst, dann darf natürlich auch nur diese Zeit während der Krankentage aufgeschrieben werden.

Das ist falsch.

Bei Krankheit zu berücksichtigen und zu bezahlen sind die Stunden, die ohne die Erkrankung gearbeitet worden wäre - unabhängig davon, was zur Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde.

Durch (nachgewiesene) Krankentage können keine Minusstunden entstehen!

0