Darf ich Minus Stunden durch Krankheit während der Ausbildung kriegen ?
Hey hätte da eine Frage, und zwar mache ich eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel, und bei uns ist es so wenn man krankgeschrieben ist wird der Tag mit 6,67 std gerechnet. Sprich wenn ich von Mo-Sa krank wäre, wären da dann 40,02 Std, jetzt kommt aber das Problem.
Und zwar haben wir eine Monatliche Std die wir erreichen müssen, und wenn man nicht genau eine Woche krankgeschrieben ist kriegen wir durch Krankheit minus std. Zum Beispiel bin ich jetzt bis Mittwoch krankgeschrieben und komme somit nicht auf meine std… Zur Verständnis, ich hätte heute von 8:45 bis 18:45 Arbeiten müssen( 10Std,1Std Pause =9Std Arbeitszeit) und da die es ja mit 6,67 std rechnen sagen die mir das ich minus std habe, und ich hatte schonmal die Situation das Dadurch meine Überstunden weg gegangen sind.
Darf das so sein ? Weil ich finde das es eine Frechheit ist das ich dadurch minus std kriege weil für Krankheit kann man nichts.
1 Antwort
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Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn du vertraglich täglich 6,67 Std. arbeiten musst, dann darf natürlich auch nur diese Zeit während der Krankentage aufgeschrieben werden.
Ich hab z.B. immer folgendes Problem:
Wöchentlich habe ich eine Arbeitszeit von 25 Stunden, a 5 Stunden am Tag. Zusätzlich muss ich aber Mehrarbeit leisten, um am Ende die Schulferien abzudecken. Heißt ich arbeite meist geplant 28 Stunden pro Woche, da ich 3 Stunden Mehrarbeit leiste. Wenn ich aber krank werde, darf ich nur die vertraglich geregelten 5 Stunden aufschreiben. Sobald ich also krank bin, verliere ich die 3 Stunden, die ich normal auch arbeite.
Laut GEW ist dies zulässig!
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Hmm interessant, also bei mir im Vertrag steht 5 Tage Woche a 40 std in der Woche 😅
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Wenn du vertraglich täglich 6,67 Std. arbeiten musst, dann darf natürlich auch nur diese Zeit während der Krankentage aufgeschrieben werden.
Das ist falsch.
Bei Krankheit zu berücksichtigen und zu bezahlen sind die Stunden, die ohne die Erkrankung gearbeitet worden wäre - unabhängig davon, was zur Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde.
Durch (nachgewiesene) Krankentage können keine Minusstunden entstehen!