Darf ich mich physisch wehren wenn ich rassistisch beleidigt werde?

horribiledictu  25.02.2022, 16:43

in welchem Land?

Yoonoo 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 02:49

Deutschland

4 Antworten

Die Art der Beleidigung hat nicht das geringste mit der Legalität deiner Reaktion zu tun.

Du darfst jedes Mittel anwenden, das geeignet ist einen Angriff abzuwehren. Ob dieser Angriff nun verbal oder körperlich erfolgt spielt keine Rolle.

Eine Rolle spielt aber die Unmittelbarkeit, vor einen abgeschlossenen Angriff kannst du dich nicht wehren, er ist ja bereits vollendet.

Sehr wohl ist es aber Notwehr wenn dich jemand in einer Tour beleidigt und gar nicht mehr aufhören möchte, dann, ja, darfst du diesen Angriff auf deine Person auch physisch abwehren. Ob die Beleidigungen rassistischer Natur oder nicht ist hier nicht von Belang, nur ehrverletzend müssen sie sein.


Yoonoo 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 16:27

Danke. Es gibt weniges, was entwürdigender ist, als rassistisch beleidigt zu werden.

Du darfst bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf deine rechtlich geschützten Interessen, zu denen auch die Ehre gehört, grundsätzlich alles tun, was erforderlich ist, um diesen Angriff sofort und ohne jede weitere Besorgnis der fortdauernden Rechtsgutsbeeinträchtigung zu beenden.


horribiledictu  25.02.2022, 16:22

aber nichts, was unverhältnismäßig ist.

KolnFC  25.02.2022, 16:23
@horribiledictu

Eigentlich nicht. Theoretisch existiert bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit.

horribiledictu  25.02.2022, 16:26
@KolnFC

also in Ö ist die Rechtsprechung meines Wissens da anders: da darfst du nicht mal auf einen Einbrecher schießen, wenn er dir nicht eindeutig nach dem Leben trachtet.

VirageXO  25.02.2022, 16:29
@horribiledictu
aber nichts, was unverhältnismäßig ist.

In Deutschland gibt es kein Verhältnismäßigkeitserfordernis, lediglich die Grenze des Rechtsmissbrauchs in Gestalt der Gebotenheit.

da darfst du nicht mal auf einen Einbrecher schießen, wenn er dir nicht eindeutig nach dem Leben trachtet.

Und das wage ich mit Blick auf den § 3 öStGB stark zu bezweifeln.

horribiledictu  25.02.2022, 16:32
@VirageXO

§3, Abs1: (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

lies dir die zweite Hälfte von Abs1 durch! ein Gericht wird mit Sicherheit den Einbruch im Vergleich zum Tod des Einbrechers als geringfügigen Schaden werten!

(Schweinerei, ich weiß!)

VirageXO  25.02.2022, 16:36
@horribiledictu

Ah, mein Fehler; ich habe deine Aussage falsch gelesen. Mein Hirn hatte da aus dem „wenn…nicht“ irgendwie ein „selbst wenn“ gemacht.

horribiledictu  25.02.2022, 16:41
@VirageXO

dieser zweite Teil hebelt im Prinzip das ganze Recht auf Notwehr aus, denn es heißt praktisch, dass du als Laie, wenn du dich wehrst, im vollen Stress des Angegriffen-Werdens in Sekundenbruchteilen die Situation richtig einschätzen udn handeln musst, und das dann ein Richter mit voller juristischer Ausbildung und in aller Ruhe beurteilt, ob du richtig entschieden hast - und wenn nicht, gehst du sitzen.

Yoonoo 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 16:19

Hört sich plausibel an

Notwehr gilt auch bei massiven Beleidigungen gegen die Ehre, also im Prinzip dürfte man sich entsprechend wehren. Aber das gilt nur, wenn die Beleidigungen anhalten, also nach einem Spruch, gilt das nicht mehr. Dann hilft nur eine Anzeige.

Mit Worten wehren. Körperliche Notwehr nur dann wenn du in Gefahr bist.