Darf ich mich in der Öffentlichkeit blicken lassen, wenn ich krankgemeldet bin?
Nehmen wir mal an ich komme nicht zur Schule weil ich krank (bspw. nur Kopfschmerzen, aber die Konzentrationsfähigkeit ist dadurch stark eingeschränkt bzw. löst Konzentration wieder den Kopfschmerz aus)
Ich würde allerdings am Vormittag wo ich eigentlich in der Schule sein müsste in die Stadt gehen und etwas Shoppen gehen und ein Lehrer würde mich sehen, der genau weiß dass ich heute krankgeschrieben bin.
Dürfte der dann was sagen bzw. darf ich mich im “Krankheitsfall” in der Öffentlichkeit grundsätzlich blicken lassen?
4 Antworten
Darfst du grundsätzlich, wenn es deinen Genesungsprozess nicht hemmt. Also mit 'Grippe' mal in die Stadt schleichen um was zu Essen oder Medikamente zu besorgen geht klar.
Mit 'Grippe' abends im Club feiern, sich alkoholtechnisch die Kante geben, auf dem Tisch tanzen und das dann auch noch in die Snapchat Story stellen weniger.
Ansonsten werden sich die Lehrer vermutlich ihren Teil denken, wenn du im Unterricht krank bist und dann fröhlich in der Stadt shoppen gehst. Das hat keine irgendwie gearteten rechtlichen Konsequenzen, aber dass das nicht allzu gut ankommt sollte dir eigentlich klar sein.
Ja das darfst du, du darfst alles machen was der Genesung förderlich ist!
Grundsätzlich darfst Du alles tun, was Deinen genesungsprozess nicht hemmt.
Shoppen zu gehen, wenn man sich krankgemeldet hat in der Schule ist dennoch mehr als unklug.
Die Frage ist doch nicht nur, was erlaubt ist, sondern was klug ist.
Erlaubt ist, was den Genesungsprozess nicht hemmt. Es ist also nicht unbedingt verboten, Einkaufen zu gehen. Klug ist es aber nicht.