Darf ich meinen Partner finanziell unterstützen?
Hallo ich kenne ein paar das vor einen halben Jahr zsm gezogen ist sie war bis vor 3 Monaten vom Jobcenter abhängig und verdient 250 Euro im Monat . Die beiden wollen die Miete 50/50 teilen . Darf er ihr Geld zur Miete dazu geben oder zählt das im Gesetz schon als Schenkung. Und kann ihr das Jobcenter jetzt rückwirkend noch unterstellen das er sie früher schon finanziell unterstützt hat .
3 Antworten
Wenn sie ihre Bedarfsgemeinschaft mit dem richtigen Einkommen angegeben haben wird das Jobcenter die Leistungen dementsprechend anpassen.
Wie sie das Geld dann untereinander aufteilen können sie handhaben wie sie möchten.
Was die Leute mit ihrem Geld von Jobcenter machen ist im großen und ganzen ihnen überlassen. Ob man sich davon Kleidung oder Essen kauft, können sie im Grunde nicht beeinflussen.
Wenn der Herr seine Partnerin mit dem Geld unterstützen will, ist das seine Sache. Eine Unterstellung vom Jobcenter verstehe ich in dieser Sache nicht.
Die Unterstellen ihr vorher schon Hilfe in Form von Geldzuschüsse erhalten zu haben von ihrem Partner bevor diese zusammengezogen sind
Klar auf jeden Fall