![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Nennt sich dann Nothilfe, also Notwehr zur Abwendung von Angriffen auf Rechtsgüter eines Anderen.
Als Notwehr wird eine Verteidigungshandlung bezeichnet, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff etwa auf Leib, Leben und Eigentum abzuwehren.
Die Notwehr bzw. Nothilfe ist nur dann straffrei, wenn die Tat zur Abwehr eines Angriffs ein angemessenes Mittel war, um die Gefahr abzuwenden.
(Hier wurde die rechtliche Situation in Deutschland geschildert, siehe §227 BGB bzw. §32 und §34 StGB.)