Darf ich mein kleiner Bruder mit mir in die Disco?

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Mit Erziehungsbeauftragung sollte es kein Problem sein. Viele Diskotheken wollen aber im Rahmen ihres Hausrechtes trotzdem niemanden unter 16 haben. Das ist ihr gutes Recht. Musst du am besten mit dem Betreiber abklären- E-Mail.


thomasheins  23.09.2013, 07:59

Danke für den Stern

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so , ich habe das jetzt mal gegoogelt. Die Aussagen sind unterschiedlich. Von " nicht unter 16 ", über " meine 14-jährige Schwester durfte mit Einverständniserklärung der Mutter und mir ( älterer Schwester ) mit in die Disco" bis " ja, aber nur mit einer erwachsenen Person und bis 22 Uhr ". Erkundige dich direkt bei dem Veranstalter ( Disco ). Ruf an und schildere, dass du dabei bist und eure Mutter das erlaubt. Oder schreib eine Mail.

JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Alles klar?

das geht nur wenn er 16 ist und dann darf er sogar bis mitternacht bleiben wenn er länger bleiben will muss man so ein Zettel beantragen ( ich weiß nicht mehr wie der heißt ) und von der Mutter unterschreiben lassen, dass er länger da bleiben darf dabei braucht er eine erwachsene Aufsicht die in diesem fall eben du wärst.

Nein, nicht unter 16