Darf ich in neuer Mietwohnung die Bodenbeläge ändern?

7 Antworten

Wenn Du nur was drübermachst, was sich rückstandslos entfernen läßt beim Auszug, dann brauchst Du keine Genehmigung. Willst Du das Parkett aber rausreißen oder was draufkleben - dann brauchst Du die Einwilligung. Wirst Du aber nicht bekommen, weil Parkett zu den hochwertigen Ausstattungen gehört. Das kann eigentlich nur schlechter werden, wird der Vermieter nicht mittragen.

Parkett ist im Allgemeinen eine sehr gute Unterlage für einen anderen Fußboden obendrauf. Bloß nichts kleben!

Ideal wäre somit:

1 Schicht Trittschalldämmung. Wenige Millimeter auf dem Parkett auslegen.

Darauf dann Laminat oder Vinyl. (ca. 1,5 cm).

Damit hättest Du eine hohe Sicherheit, dass der Parkettboden darunter nicht beschädigt wird und somit weder vorher noch nachher raus gerissen werden muss.

Aber Achtung: Es kommt sehr auf die Türen an. Wenn auf den jetzigen Boden ca. 1,8 cm drauf kommen, wird es evtl. eng. Wenn die Türen dann auf dem Boden aufstehen, müssen entweder Fitchenringe in die Angeln, damit sie höher kommen oder aber sie müssen unten abgeschnitten werden. Was einmal abgeschnitten wurde, kann man nicht wieder ran flicken.

Mit Fitchenringen gehen meistens ein paar Millimeter. Die Obergrenze wird bestimmt durch den Abstand zwischen Türfalz und oberem Falz der Türzarge. Sobald es anfängt, oben zu schleifen oder die Tür geht gar nicht mehr zu, muss man die Türen unten kürzen. Das ist eine Arbeit, die man auf jeden Fall einem Profi überlassen sollte und für die man sich auf jeden Fall die schriftliche Zustimmung des Vermieters geben lassen sollte.

Wenn dein Belag rückstandslos und ohne das Parkett zu beschädigen zum Mietende entfernt werden kann und damit der Originalzustand bei Mietbeginn wiederherstellbar ist, darfst du das tun.

Von der Entfernung des Parketts rate ich dringend ab, das könnte für dich sehr teuer werden. Der Vermieter darf verlangen, das bei Auszug der Originalzustand wieder hergestellt wird. Außertdem sehe ich in diesem Fall eine erforderliche Zustimmung weil bauliche Veränderung. Und die wirst du nicht bekommen.

unter "bodenbeläge ändern" verstehe ich, dass der bodenbelag entfernt und dafür ein anderer bodenbelag gemacht wird, dass darf eine mieterin oder ein mieter natürlich machen und mit der zustimmung des vermieters muss der mieter oder die mieterin nachdem auszug dann den vorigen zustand nicht wiederherstellen, sonst ohne die zustimmung des vermieters muss der mieter / die mieterin nach dem auszug den vorigen zustand der wohnung wiederherzustellen, was dann für den mieter / die mieterin der / die auszieht dann teuer werden kann. also entweder man nimmt als mieter in kauf beim auszug viel geld ausgeben zu müssen oder man holt sich die zustimmung des mieters für die bauliche veränderung bereits vorher, am besten schriftlich.

eine einfachere lösung wäre einfach eine plastikschicht auf den boden zu legen, dann sieht man den alten boden nicht mehr und der bodenbelag darunter um den es geht bliebe dann unverändert, beim auszug könnte die plastikschicht einfach entfernt weden. ich würd ein laugen- und hitzebeständiges plastik nehmen, das eine sehr glatte oberfläche hat, dann kann man da direkt chlorreiniger draufschütten und auch mit dem dampfreiniger reiniger einfach sauberwischen.

Warum hast du das nicht vor dem Einzug mit dem Vermieter besprochen, ob du den Boden verändern kannst und das mit in den Mietvertrag schreiben lassen?

Steht da nichts im Mietvertrag drin, falls du was veränderst, dass du das evtl. beim Auszug in den Urzustand versetzen musst?