Darf ich einen minijob machen obwohl ich Schulpflichtig bin?

3 Antworten

Wenn noch Schulpflicht besteht, musst Du auch irgendetwas machen und wenn es eine berufsvorbereitende Maßnahme ist.

Dann kannst Du nebenbei auch einen Minijob machen, auf das Kindergeld hat Einkommen schon seit 2012 keinen Einfluss mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres haben deine Eltern auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld, ab der Vollendung des 18 bis unter 25 muss dann eine Voraussetzung erfüllt sein.

Wie z.B.in Ausbildung oder Studium sein bzw.ausbildungssuchend bei z.B.der Agentur für Arbeit gemeldet sein, wenn man auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung oder Studium ist, dann kann längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Wenn du noch schulpflichtig bist, dann musst du irgendeine Schulform besuchen. Allgemeinbildende Schule, Berufsschule...Was auch immer.

Dann kannst du nicht nur einen Minijob machen. Und Kindergeld kriegen deine Eltern bis 18 ohne Wenn und Aber.

Du musst zu irgend einer Schule gehen, bis zu 18 bist.

Unabhängig davon darfst du selbstverständlich einen Minijob machen.