Darf ich ein Vertragshandy verkaufen?
Guten Tag,
Ich habe ein Samsung Galaxy Note 20 mit Vertrag, aber möchte das Handy (falls möglich verkaufen und ein anderes dafür kaufen) da ich mit dem Handy leider weder Videos, Fotos noch Sprachnachrichten empfangen und versenden kann.
Geht das überhaupt? Habe den Vertrag seit Mitte Dezember 2020
4 Antworten
Solange du weiterhin deine Monatlichen Raten bezahlst, dürfte es dem Händler egal sein, was du damit machst
Da dürfte nichts passieren, du musst das Gerät ja nach Ende oder Kündigung des Vertrages auch nicht wieder zurück geben, von daher kannst du es auch Verkaufen ja
Ja, kannst du machen. Aber das kann auch an deinen Einstellungen liegen, oder an der Simkarte.
Einstellungen hab ich alle schon überprüft, ob beim Handy selbst, also auch auf WhatsApp:/
Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.
Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).
Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.
Man sollte sich die Verträge die man unterschreibt schon genau durchlesen.
Das Handy habe ich mir online gekauft mit Vertrag da gabs nix zu unterschreiben.
Schau mal hier, das Handy ist nicht dein Eigentum ----- https://tech-aktuell.de/handy-trotz-vertrag-verkaufen-darf-man-das
Es ist halt iwie auf Dauer etwas blöd wenn man keine Fotos, Videos verschicken oder empfangen kann das was bei anderen Handys funktioniert. Aber wenn ich gezwungen bin zu warten dann bleibt mir nix anderes übrig
Bei mir steht nur für Internet und Telefon. Aber dann muss ich wohl nochmal das ganze Jahr warten so wie es aussieht 😩
Ob man sein Smartphone während der Vertragslaufzeit verkaufen darf ist normalerweise vertraglich festgehalten. Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet.
Das würde ich sowieso. Mir geht's nur um das andere wie gesagt