Darf ich das?

2 Antworten

Flugreisende in der EU dürfen im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit jeweils maximal 100 Millilitern mit ins Flugzeug nehmen. Dazu gehören auch Cremes, Zahnpasta oder Lipgloss. Alle Fläschchen und weitere Behältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden. Maximal sind also zehn 100-Milliliter-Fläschchen erlaubt, sofern diese in den entsprechenden durchsichtigen Beutel passen. Pro Passagier ist jeweils nur ein Beutel erlaubt. Die passenden Beutel sind beispielsweise in Drogeriemärkten erhältlich.

https://www.ndr.de/ratgeber/reise/Handgepaeck-im-Flugzeug-Was-darf-rein-was-nicht,reisetipps125.html

Alle "Flüssigkeiten" im Handgepäck müssen in Gefäßen transportiert werden, die max. 100 ml groß sind. Der Füllstand ist egal, es geht um die Größe des Gefäßes. Und von dieseen Gefäßen darfst du max. 10 Stück in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel packen, der seinerseits max. 1 Liter groß ist.

"Flüssigkeit" ist alles, was man an einen Spiegel schmieren könnte. Also auch z.B. Cremes und Zahnpasta.

Das ist die Vorschrift fürs Handgepäck.

Wenn du mehr im Handgepäck hast oder dies nicht ordnungsgemäß verepackt ist, hast du vor Ort in der Sicherheitskontrolle die Wahl, ob du deine Schminke in die große Mülltonne wirfst und ohne sie zum Flugzeug gehst, oder ob du wieder umdrehst, zurück in den öffentlichen Bereich des Flughafens gehst und der Flieger ohne dich fliegt.

Sprich, wenn's mehr wird, muss das ins Aufgabegepäck, ob du das nun toll findest oder nicht.