Darf ich als Sozialhilfe Empfänger in den Urlaub fahren?

1 Antwort

Vereinfacht gesagt ist bei Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Urlaub von einem (1) Monat bzw. vier Wochen unproblematisch; eine Mitteilungspflicht besteht nicht.

Ergänzend:

Die landläufig bekannte Genehmigungpflicht einer 21tägigen Ortsabwesenheit betrifft lediglich das Bürgergeld.