Darf für einen 12 Jährigen das Nachsitzen im Gymnasium auf einen schulfreien Tag gelegt werden?

8 Antworten

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Der Grund scheint mir auch etwas, sagen wir mal gemein. Dein Sohn (und seine Klassenkameraden) waren halt clever. Ich finde das verhalten der Lehrerin da schon mehr als fies. Ihr hätte klar sein müssen (auch wenn die ursprügliche geste ja nett war) dass Schüler das schon ausnutzen. Und von einem 12järhigen darf man echt nicht erwarten dass er zwischen "wichtigen" und unwichtigen Hausis unterscheidet. (gibts überhaupt unwichtige und wenn ja, warum werden die dann überhaupt gegeben?)

Und der Zeitpunkt? Der geht in Ordnung. Rein rechtlich zumindest, denn es ist ja kein offizieller Ferientag. Aber moralisch finde ich das auch nicht in Ordnung. Kommt schon fast einer Schikane gleich: Ihr "ärgert" mich also mach ich das auch bei euch, nur dass ich mehr Macht habe....

Natürlich nicht. Der Tag ist ja schulfrei.

Und "dagegen vorgehen" muss man nicht. Daraus spricht schon emotionales Überreagieren.

Da geht man nicht hin und dann war's das.

Im Übrigen ist in einigen Ländern das Nachsitzen schon generell nicht mehr zulässig; auch nicht an Schultagen. Deine Einstellung, dass das ok sei, ist sowieso sehr fragwürdig. Schultage dauern gerne mal 10 Stunden. Und sind damit schon über dem, was für Erwachsene nach Arbeitszeitgesetz als zumutbar gilt.

Wieso kann ein 30-Jähriger nicht 10 Stunden arbeiten? Aber eine 14-Jährige sehr wohl?

Müssen Erwachsene besser geschützt werden als Kinder?

Am besten ist es ihr und die Eltern der anderen Nachsitzerschüler tut euch zusammen und geht gemeinsam zum Klassenvorstand bzw. Direktor der Schule. Glaubt mir vor vielen Eltern haben Schulen manchmal Angst und sie werden das Nachsitzen vom Tisch werfen denn keine Schule braucht negatives Image bzw. Presse.

Sollte das auch nicht klappen dann lasst eure Kinder zuhause. Ihr verletzt auch nicht die Schulpflicht wenn ihr das macht, da ja normalerweise frei an diesem Tag gewesen wäre.

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Demelebaejer  20.06.2018, 11:24

Soso, Schulen haben "manchmal" Angst vor vielen Eltern! Tolle Belehrung!

Du solltest mit deinen Bundesland plus erzieherische Massnahmen recherchieren. Denn darunter fällt das Nacharbeiten, in NRW ist das in Paragraph 53 des Schulgesetzes geregelt und bei schweren Verstößen, wie der Versäumnis des Unterrichtsinhaltes nach dem Unterricht unter Aufsicht in Ordnung. Du hast aber Recht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu bewahren.

Da sehe auch ich eine Unstimmigkeit, die durchaus mit der Lehrerin abgesprochen werden kann, denn auch die Fahrtzeiten sind zu beachten. Das ist aber nur die Auskunft für NRW ...


atzef  20.06.2018, 01:50

Meiner Meinung nach geht es hier gar nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern es liegt schlicht kein Fehlverhalten der Schüler vor! :-)

Gugu77  20.06.2018, 01:26

Baden-Württemberg

Art.90 des Schulgesetzes...

Endlich, wenn auch mitten in der Nacht, einmal eine sinnvolle "Darf-die-das" Frage:

Also, in meiner Zeit als Grundschullehrer und Rektor habe ich auch Hausaufgabenfrei-Gutscheine verteilt. An anderer Stelle wird das als Unfug bezeichnet. Das kann jeder halten, wie er will. Diese Gutscheine durften eingelöst werden, wann immer man wollte. Manche Kinder bei mir haben sie als Trophäen-Sammlung gehortet und nie eingelöst! Das nur nebenbei. In Eurem Fall, ohne nun die Seite der Lehrerin gehört zu haben, was sonst unabdingbar ist für eine seriöse Antwort, muss ich sagen: Clever, clever war Dein Sohn. Diese Cleverheit muss die Lehrerin akzeptieren. Dass der Gutschein nicht für "wichtige und viele" Aufgaben gilt, steht nirgendwo und ist lächerlich. Dafür auch noch Nachsitzen zu geben, ist absolut unmöglich. Ich hätte gesagt: "Na, da habt Ihr ja Glück gehabt mit Eurem Gutschein!" Nein, so geht das nicht. Meine Empfehlung: Hausaufgaben machen und der Lehrerin mitteilen, dass der Sohn nicht kommt. Gegen Nachsitzen an einem "schulfreien" Tag ist nichts einzuwenden. Deine Kontraargumente kann ich da nicht nachvollziehen. Aber erst Gutschein ausgeben und dann für ungültig erklären und dann Nachsitzen anordnen, das geht auch beim Direktor nicht durch. Als früherer Schulleiter hätte ich der Kollegin die Leviten gelesen. Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor